Calella Party mit 17?

3 Antworten

Hoppla, sorry, habs noch nicht im Griff mit fragen. Jedenfalls: ich weiss, dass diese Frage schon ein paar Mal gestellt wurde, jedoch waren die Antworten nie eindeutig. Ich fahre im August mit 3 Kumpels nach Calella, jedoch sind wir alle erst 17. Weiss jemand, wie streng in den Supermärkten oder generell beim Alkoholerwerb auf das Alter geschaut wird? Die selbe Frage auch für Clubs, schauen sie sehr gut?

Minderjährig ist man in Spanien bis 18, als jugendlich gilt man zwischen 15 und 24 Jahren, wobei Personen zwischen 15 und 17 Jahren als Kinder oder Jugendliche eingestuft werden.
Wer unter 18 ist, darf während der Nachtzeit nicht in eine Disco, Bar oder Nachtclub oder in ein Theater gehen, Ausnahmen kann es geben, wenn sie von ihren Eltern oder einem anderen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Auch der Besuch einer Tanzveranstaltung während der Nachtzeit ist Kindern und Minderjährigen ohne Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Es gibt jedoch eigene Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis 18, wobei hier aber der Verkauf von Alkohol sowie das Rauchen nicht gestattet ist.
Alkohol, Tabak: Der Verkauf von Alkohol und Tabak jeder Art ist an Personen unter 18 nicht erlaubt, auch der Konsum ist verboten. Einzelne Regionen haben aber mitunter ihre eigene Regelungen. So ist zum Beispiel der Verkauf und die Lieferung alkoholischer Getränke bis zu 18 Volumenprozent an unter 16-Jährigen verboten.

Jugendschutzbestimmungen in Cataluña

In Spanien ist Kinder- und Jugendschutz in den meisten Fällen Sache der einzelnen autonomen Regionen. Die Regelungen für Katalonien sehen wie folgt aus:


Alkohol: darf seit 2002 nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bis 2002 durften Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke unter 23% Vol. erwerben und konsumieren.

—Ley 1/2002, de 11 marzo LCAT 2002\201: artículo 17 de la Ley 20/1985


Tabakwaren: dürfen Spanienweit nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

—Ley 28/2005, de 26 de diciembre, de medidas sanitarias frente al tabaquismo y reguladora de la venta, el suministro, el consumo y la publicidad de los productos del tabaco: artículo 3


Ausgehen:

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nicht aufhalten, und der Zutritt darf ihnen nicht gestattet werden:

  • Glücksspielbetriebe
  • Ausübung sexueller Tätigkeiten (Strip-Shows, Bordelle, Peep-Shows etc.)

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten:

  • Clubs
  • Bars (auch Musik-Bars)
  • Tanzlokale (auch Diskotheken)
  • Konzertahllen
  • Cafés
  • Theather

—Decreto 112/2010, de 31 de agosto, por el que se aprueba el Reglamento de espectáculos públicos y actividades recreativas: artículo 53


Dejure darf dir zwar der Eintritt in Diskos etc. gestattet werden aber "offiziell" kein alkohol ausgeschenkt werden. In der Realität gibt es nur wenige Kontrollen.

Einen schönen Urlaub,

Anduri87