BWL Frage Hilfe

2 Antworten

Das kann so sein. Wenn Rabatt und Skonto kalkuliert sind, ist der Listenverkaufspreis gleich dem Nettoverkaufspreis. Wenn nur Skonto kalkuliert ist, ist der Zielverkaufspreis gleich dem Nettoverkaufspreis. Wenn  keine Abzüge kalkuliert sind, ist der Barverkaufspreis gleich dem Nettoverkaufspreis. Auf den Nettoverkaufspreis wird dann die Umsatzsteuer aufgeschlagen und das ergibt den Bruttoverkaufspreis

Nein, der Listenverkaufspreis ist nicht gleich dem Nettoverkaufspreis!!! Der Bruttoverkaufspreis ist der Nettoverkaufspreis + MwSt...

Alles andere lässt sich ohne Probleme ergooglen oder aus dem Lehrbuch zu erlesen...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbuchhalterin mit Fachkraft Rechnungswesen und KBM