Burka vs Motorradhelm?
Guten Tag,
nur vorweg, ich habe nichts gegen eine Vollverschleierung. Es gab bei Sparkassen und Banken Schilder, die das Vermummen mithilfe eines Helmes verboten hat.
Mit einer Burka ist es im Sinne der Vermummung ja prinzipiell nichts anderes.
Dürfen Frauen, die also eine Burka tragen, nicht in solche Geschäftsbereiche eindringen?
5 Antworten
Hallo,
Niqab und Helme zu vergleichen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen.
Erstens geht es beim Niqab um Religion, damit ist Artikel 4 Grundgesetz involviert. Keine Religion schreibt das Tragen eines Motorradhelms vor. Damit ist das Grundgesetz nicht involviert (allenfalls Artikel 2 Abs. 1, aber der Träger müsste dann darlegen, warum dies für die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit unabdingbar ist).
Zweitens stellt sich die Frage, warum jemand mit einem Schutzhelm eine Bank würde betreten wollen. Es gilt unter Motorradfahrern wohl weder als empfehlenswert noch als wünschenswert oder gar als Pflicht - anders ist es beim Niqab der muslimischen Frau. Für sie ist es, je nach Rechtsschule, Sunna (empfehlenswert) bzw. Mustahabb (wünschenswert) oder sogar Fard (Pflicht).
Anderenfalls gilt bei einer Bank natürlich das Hausrecht. Damit kann eine Bank das Betreten sowohl mit einem Schutzhelm als auch mit einem Niqab untersagen. Allerdings tun das die wenigsten Banken - mir sind nur vereinzelt Banken bekannt, die Niqabi verbieten, mit Niqab ihre Räume zu betreten.
Grüße
Michael
Wer die Geschäftsräume eines Geldinstitutes betreten darf und wer nicht entscheidet das jeweilige Geldinstitut im Rahmen der Ausübung des Hausrechts.
Nunja, wer eine Bank mit Motorradhelm betritt, braucht sich nicht wundern, wenn zur Vorsicht mal die Polizei gerufen wird. Könnte wohl daran liegen, dass so schon öfter mal eine Bank ausgeraubt wurde ;)
jeder, der ein hausrecht hat, darf bestimmen, wen er reinlässt und wen nicht.
ich hoffe, ich habe dir bei deiner fragen geholfen.
Welches Recht steht über dem anderen? Das Hausrecht oder die Religionsfreiheit (auf dem das Burka tragen ja oft rangezogen wird)
In diese Fall das Hausrecht, da die religiöse Freiheit dadurch nicht eingeschränkt wird.
Viel spannender ist jedoch die Frage ob es Frauen, die eine Burka tragen überhaupt - aus religiösen Gründen - gestattet ist Finanzgeschäfte zu tätigen. Und damit hätte sich das Problem ohnehin erledigt.
Welches Recht steht über dem anderen? Das Hausrecht oder die Religionsfreiheit (auf dem das Burka tragen ja oft rangezogen wird)
Die Burka hat mit Religion nix zu tun. Sie dient einzig der Diskriminierung und Unsichtbarmachung von Frauen.
Islamwissenschaftler erklärt: Darum brauchen wir in Deutschland ein Burka-Verbot
Würde eine Person mit Burka eine Bank betreten und einen Überfall begehen, könnten so viele Kameras sie aufnehmen wie geht - und dennoch sieht man lediglich einen sich auf Füßen bewegenden schwarzen zusammengeklappten Sonnenschirm.
Das Erlauben von be-burka-ten Personen innerhalb der Bank wäre somit grobfahrlässig.
Würde ich mich in einer Bank aufhalten, und da würden be-burka-te Personen rumlaufen, würde ich mich sehr unwohl fühlen.
Das ist eigentlich richtig. An Demonstrationen teilnehmen dürfen sie so auch nicht. Wie streng das gehandhabt wird, ist aber eine andere Frage.
Hängt von der Demo ab. Wenn die von vornherein so geplant ist und der demoleiter die Personalien aller Demo Teilnehmer der Polizei übergibt darf man sich auch auf demos vermummen. (Funktioniert in der praksis natürlich nur wirklich bei kleineren überschaubareren sachen)
Ist mit Burka aber auch denkbar und darum dreht sich die Frage. Nicht aus welchem Grund Motorradhelme verboten sind (in Geldinstituten)