Burger gegangen ohne zu zahlen?

4 Antworten

Nein, faktisch war es kein Straftatbestand des Diebstahl. Denn, Merkmale des Diebstahl sind abgesehen vom Vorsatz: Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn’s sonst keine Probleme gibt, dann war es aufs haus. Wenn dich jemand dafür anzieht gibts genug Ausreden wie es nicht als Diebstahl dargestellt werden kann

Ist ja irgendwo auch seine Schuld. Das wird jetzt schon keine Konsequenzen haben

Bereinige dein Gewissen, geh morgen hin, schildere den fall und bezahle.