Brief wurde zurückgesendet und käufer will es nicht mehr?

2 Antworten

im Privatverkauf gibt es keine Rücknahmen, wenn der Artikel in Ordnung ist.

Leider schreibst du auch nicht dazu, was genau du mit welchem Text verkauft hast. Nicht alle Dinge darf man verkaufen oder mit Einschreibe versenden. Möglicherweise hast du sogar Glück, das es überhaupt wieder zurückgekommen ist zu dir.

Du hast jetzt leider die Ware zurückerhalten, und hast aber auch das Geld.

Wenn du juristisch keinen Streit haben willst, dann sendest du ihm das Geld abzüglich deinen Einschreibekosten zurück.

Ansonsten teile ihm das mit, das ein Verkauf stattgefunden hat und er kein Recht hat, die Sendung nicht anzunehmen. Du kannst ihm bestenfalls anbieten, den Kaufpreis zu seinem jetzigen Wert abzüglich Einschreibekosten zu ersetzen. (wenn du dazu überhaupt bereit bist).

Die Post selber kannst du mit gar nichts belangen. Die ist nicht haftbar zu machen bei derlei Verkäufen, es sei denn, die Sendung geht verloren und dann greift das obige. Ich habe nämlich mal gelesen, das man grundsätzlich kein Gold so versenden darf. z.Bsp., das geht nur mit Wertbrief.

Also achte bloss darauf, bevor du dem Käufer einen Neuversand anbietest.

im übrigen kann der Köufer dir gar nichts, er kann froh sein um jegliches Entgegenkommen von dir. Und bitte, mache alles schriftlich. Und sei so gut, und investiere das Geld in ein EINWURF-EINSCHREIBEN!.

Nur sowas zählt als Beweis. Und sende dabei alle relevanten Unterlagen, die du noch zu diesem Vorgang hast , ihm zusätzlich zu!. Aber nur die Kopien" Bzw. mache dir eine Mappe, damit dir nur ja nichts verloren geht.

Den möchte ich dann sehen. Du wirst schon merken, dass dann nichts mehr kommt ausser evt. es nochmal zu senden auf SEINE Kosten.

ollimustdie 
Fragesteller
 17.04.2023, 17:39

Es ging um um was zu sammeln also kein Gold oder so...hatte damals ein Wert von 160 und jetzt 70...

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Biete dem Käufer an, die Sendung gegen erneute Zahlung der Versandkosten noch einmal zu senden.

Ein Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises hat der Käufer nicht.