Brauche eine gute Formulierung wer kann helfen?
Meine Schwester hat einen Brief bekommen, da muss sie an die Staatskasse 650 € wegen ihrer Scheidung zahlen.
Ich habe mir jetzt den Brief ganz genau angeschaut, Ihr noch Ehemann zahlt 1800,00€ und nur für die Kinder. Dann kommt als Einkommen das Kindergeld hinzu und Sonst nichts!
Der Staat geht davon aus das sie 1x 1800 € bekommt und auch die Kinder 3 × 342 € bekommen plus Kindergeld das ist aber nicht so sie bekommt dieses Geld nicht .
Kann jemand helfen diesen Text den Widerspruch zu optimieren
??
hiermit widerspreche Ich der Aufforderung, der Staatskasse Ratenzahlungen zu errichten.
Grund: Mein Ehemann Herr XYZ zahlt mir monatlich einen Unterhalt in Höhe von 1800,00€. Zu diesen 1800,00€ kommt nur das Kindergeld in Höhe von 630,00€ hinzu und sonst nichts.
Die Raten in Höhe von 650,00 € kann ich nicht bezahlen. Ich bitte Sie diese Angelegenheit zu klären und Fehlinformationen zu korrigieren.
mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
In den eingestellten Unterlagen sind zuordbare Daten enthalten. Bitte herausnehmen.
Das Gericht hat diese Raten aufgrund der vereinbarten Unterhaltszahlungen festgelegt. Die Zahlung ist durchaus komfortabel, zumindest, wenn man den Kindesunterhalt dabei rechnet, welche ja, wie du ausführst, nicht an deine Schwester gezahlt wird.
Im Anwaltsschreiben steht, dass man sich an die Kanzlei wenden soll, damit von dort aus ein entsprechender Widerspruch erfolgen kann, wenn gewünscht.
Deine Schwester sollte sich dort einen Termin geben lassen und Unterlagen dorthin mitnehmen, die belegen, dass dieser Kindesunterhalt nicht geleistet wird.
Ach so ... und es ist dann auch angebracht, diesen vereinbarten Kindesunterhalt einzufordern. Dabei ist die Kanzlei sicherlich auch behilflich.
Denn diese Raten, bzw- der Betrag muss so oder so gezahlt werden. Da kommt man auch nicht raus, weil jemand anderes einem nicht die Gelder zukommen lässt, die als Berechnungsgrundlage vorliegen.
auf dem Schreiben steht bei Gründen "nach Angabe", bedeutet, dass deine Schwester zur Höhe ihrer Ausgaben oder Einnahmen etwas eingereicht haben muss, was diese Rate jetzt ergeben hat
nach Abzug aller Kosten bleiben 1249 Euro im Monat übrig, verstehe ich das richtig aus dem Schreiben?
wenn die Rate in Höhe von 624 Euro allgemein zu hoch ist, kann nur das beanstandet werden und so würde ich das dann auch formulieren
"Die monatliche Ratenhöhe ist mir aus wirtschaftlichen Gründen zu hoch angesetzt, ich bitte daher um eine Absenkung." (zum Beispiel auf die Hälfte, da kann deine Schwester ja eine Angabe nach ihren Vorstellungen machen)
naja zahlen muss sie die Kosten für das Scheidungsverfahren so oder so.
Wenn sie die monatliche Rate nicht stemmen kann dann kann man ja über die Höhe sprechen - gezahlt muss der Betrag aber werden.
Daneben hat sie über 2.400 € Netto einkommen nur vom Unterhalt + Kindergeld und 720 € Miete mit BK. Wenn man dann noch die 650 €abzieht bleiben dann noch knapp 1.000 € zum leben.
Das sollte ja eigentlich gut reichen. Wenn nicht dann muss sie halt auch noch arbeiten gehen. Das machen die meisten Frauen mit Kind sowieso. Dann hat sie noch mehr Geld zur Verfügung
Verstehe daher nicht wieso die 650 € monatliche Abbezahlung ein Problem ist
dann kann sie bitten eben die Rate anzupassen - aber wie im Text geschrieben die Zahlung komplett zu verweigern wird nicht klappen
dazu kann sie sich leider auch mit 3 Kindern den Luxus nicht gönnen, zu Hause zu bleiben. Wenn sie 20h arbeitet kann sie nochmal 1.000 € dazu verdienen.
Über die genannten Einkünfte muss es ja eine Vereinbarung mit dem Ex-Ehemann geben.
Wird diese nicht erfüllt, kann sie dies einklagen und ggf. pfänden lassen.
Dies nicht zu tun ist kein Anlass die Gebühren zu erlassen.
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Bereits bei einer Heirat sollte man solch eine Rücklage bilden. 😉
Sie hat drei Kinder und muss davon natürlich Lebensmittel Schule Kita Kleidung Strom bezahlen was bleibt da sonst übrig?