Brandschutz bei Grundstücksteilung?

2 Antworten

Weil nicht nur relevant ist, wie weit die Gebäude voneinander entfernt sind, sondern auch die Abstände zur (dann neuen) Grundstücksgrenze.

Wenn z.B. die Wand eines der Gebäude auf/an der Grundstücksgrenze steht, muss die Wand als Brandwand ausgebildet sein und darf i.d. Regel keine Öffnungen aufweisen (außer evtl. in Ausnahmefällen spezielle Fenster/Türen mit hohen Brandschutzanforderungen).

Genaueres kannst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nachlesen.

Es geht in dem Fall nicht allein um den Brandschutz. Bauordnungsrechtlich ist hier der Begriff Abstandsfläche relevant. Die Unterschreitung der Abstandsflächen hat Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Nachbargrundstück.