Bodenversiegelung oder bebaute/befestigte/überbaute/abgedeckte Fläche, wie erfindungsreich darf der Staat sein, um rechtmäßig Gebühren zu erheben?
Wir haben jetzt unseren Abgabenbescheid für Wasser/Ab- und Regenwasser erhalten und siehe da: für "Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagwasser" sollen wir nun 58% mehr bezahlen als bislang. Warum? Keine Ahnung. Wir haben bei der Erstellung unserer Außenanlagen immer darauf geachtet, Bodenversiegelung so weit wie möglich zu vermeiden, z. Bsp. Dränbeton, anstelle von Stahlbeton, Pflasterfugenmörtel nur wasserdurchlässig, Entwässerung Überdachung Terrasse mittels Versickerung über ein Rigolensystem im Erdboden etc. Nun teilt mir der zuständige Sachbearbeiter bei der VG mit, dass ja heute alles anders ist: ausschlaggebend sei nicht eine "versiegelte Fläche" sondern, wie im Bescheid benannt, die bebaute/befestigte Fläche. Hierzu würde keine unserer o. g. Maßnahmen zählen, sondern zusätzlich würden auch Flächen mit Rindenmulsch, Kies und Öko-Pflaster wie Rasengittersteine zählen.
Da fing ich an, zu grübeln suchte im Internet nach Info-Quellen, was alles über den "Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagwasser" dem Grundstückseigner berechnet werden darf, leider ohne Erfolg.
Kann mir hier jemand nützliche Informationen geben?
Würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
1 Antwort
lass dir vom Sachbearbeiter Liste zukommen lassen was da dazu gehören würde.
Ansonsten schreib ihm schöne Grüße von mir da es wegen Klimawandel immer weniger Niederschläge gibt müssen diesbezüglich auch die Gebühren für Niederschlagswasser reduziert werden
was hierbei noch erschwerend hinzu kommt ist der Fakt dass in vielen Gebieten der Grundwasserspiegel bedrohlich gefallen ist.
Somit sollte der Staat das von dir bereitgestellte Niederschlagswasser nicht in Klärwerke einleiten sondern in größere Versickerungsanlagen damit der Grundwasserspiegel wieder ansteigt.
Das von dir eingeleitete Wasser sollen sie dir erstatten