Blitzer, mietwagen, Familienmitglied?
Hallo zusammen,
Bsp. Person A mietet sich ein Auto und lässt Person B ( Familienmitglied) Runde drehen. Person B wird geblitzt. Person A ist aber noch in der probezeit und kann es nicht auf sich nehmen. Person B kann es ebenfalls nicht auf sich nehmen.
Kann Person A die Ausgaben verweigern und würde diese Strafe in Sande verlaufen?
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2 Antworten
Als erstes wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben, wenn die Person auf dem Foto nicht die eingetragene Person sein sollte, also Zweifel bestehen, dann kommt ein Fragebogen.
Wenn es um Punkte geht, also die Geschwindigkeit über 15-20 Km/h lag, kommt immer ein Anhörungsbogen, wenn die Person sich nicht ermitteln lässt, kann es zur Pflicht gemacht werden ein Fahrtenbuch zu führen, was hohe Strafen nach sich zieht, wenn es nicht geführt wird.
Außerdem: Nicht auf sich nehmen? Wer den Mist baut, der/Die/Es sollte dann auch dafür gerade stehen.
Der Besitzer des Fahrzeugs wird dann dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wer einen Mietwagen mietet, der zahlt auch die Knöllchen, wenn es Punkte gibt, dann muss man den Fahrer angeben, wenn man den Fahrer nicht angibt, wird der Mieter mit Punkten bedacht, ist nicht so schwer.
für den Vermieter ist die Person auch der Fahrer, der wird auch so bei den Behörden angegeben. dann darf sich der damit rumschlagen.
da es ein Familienmitglied war, hat er ein Aussageverweigerungsrecht.
ob die Behörde mit Täterfoto aktiv wird und den Täter in seiner Umgebung sucht
Wie läuft das dann genau ab? Brief kommt und person a sage eif dass sie die Aussage verweigert
Das war ein Mietwagen und Person a besitzt kein Fahrzeug