Bleibt der Kaufvertrag bei falschen Angaben bestehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Definitiv Jain ;)
Kommt drauf die Details an.

Grundsätzlich entsteht ein Kv bei 2 übereinstimmenden Willenserklärungen (also beide sind sich über Ware, Lieferung, Preist etc einig; ich will, du willst = ok).
Zwischen 7 und Volljährigkeit spielt das Alter erst eine Rolle wenn die Ware nicht für Minderjährige ist, wenn der Preis zu hoch ist und die Eltern nicht zustimmen, wenn es weiterführende Verpflichtungen gibt wie Abo/Miete/Raten oder Bezahlung nicht per Vorkasse erfolgt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-im-internet-einkaufen-8377

Da die meisten Onlineshops aber eine Volljährigkeitsklausel in ihren AGB haben, wäre die Willenserklärung vom Vk nicht mehr übereinstimmend mit der vom Käufer (welcher ja den AGB zustimmt, quasi beim Alter dann lügt). Ne Sperre gibt es dann auch.

der Vertrag ist wegen nicht volljährigkeit schwebend unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten genehmigen oder eben verweigern.


BSimon91  05.11.2019, 21:42

Gibts bei dir § 110 BGB nicht mehr?

0

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten. Oder aber das elterliche Einverständnis einfordern.


FastReply  05.11.2019, 21:50

Was du darin nicht alles rauslesen kannst. Es fehlen die Angaben was gekauft wurde, ob schon bezahlt wurde und warum eine Altersangabe notwendig war. § 110 BGB kann durchaus greifen.

0