Beweiserhebung innerhalb von 10 Tagen
Hallo,
ich habe heute eine Anklageschrift erhalten. In dem einem Satz steht :
"Sie werden hiermit augefordert, innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes zu erklären, ob Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen.Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen bantragen, sind Tatsachen anzugeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll."
Was heißt das jetzt genau? Gibt man mir jetzt nochmal Gelegenhe sich zu der Anschuldigung zu äußern? Denn eine Aussage bei der Polizei habe ich nicht vorher gemacht.
Vielen Dank im voraus.
MFG
2 Antworten
Vor jeder Entscheidung des Gerichts ist dem Betroffenen Rechtliches Gehör einzuräumen. Das ist mit diesem Schreiben geschehen. Du könntest an dieser Stelle noch einmal Gründe vorbringen, warum das Hauptverfahren gegen Dich nicht eröffnet werden soll. Es gibt wenige Sonderfälle, in denen das durchaus sinnvoll ist. Für den allergrößten Teil der Angeschuldigten gilt: Einfach die Hauptverahandlung abwarten. Beweiserhebungen und einzelne Zeugenvernehmungen kannst Du immer noch bis zum Ende der Beweisaufnahme im Hauptverfahren beantragen.
Ich danke dir, das wollte ich wissen.
Ich bin in der selben Situation nur habe ich dieses Schreiben noch nicht. Ich denke das heißt sowas die, du sollst dich dort melden, damit du irgendwelche Beweise und Zeugen die man verhören kann, vorbringen kannst.
Das stimmt doch gar nicht! Da oben steht doch ganz eindeutig, dass die Ladung weiterer Zeugen mit Angabe von Gründen zulässig sind!
Nein, das heißt es nicht.
Es geht hier lediglich um die Frage, ob Einwendungen gegen die Zulassung der Anklage erhoben werden sollen oder nicht.