Hauptverhandlung Einstellen oder Freispruch?

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Ein Freispruch erfolgt dann, wenn der Richter nicht von der Schuld des Täters überzeugt ist. Man kann ihm also entweder nicht nachweisen, dass er die Tat begangen hat, oder dass er z.B rechtswidrig handelte.

Wann und unter welchen Umständen eine Einstellung des Verfahrens erfolgt ist vom Einzelfall abhängig. Die Einstellungsgründe sind in den §§ 153 ff. StPO aufgeführt.

Der häufigste Einstellungsgrund ist § 153 StPO. Hiernach kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Angeklagten nur gering ist, also z.B. beim erstmaligen Diebstahl mit einem Warenwert von 2€.

Hallo.

Ein Freispruch wird verkündet das der Richter nicht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt ist. Es kann dann nie wieder aufgerollt werden.

Eine Einstellung mach 170, 153 , oder 153a erfolgt je nach Hergang.

Wenn sich neue Beweise ergeben, kann das Verfahren eventuell  neu aufgerollt werden.

Mit Gruß

Bley 1914