Bewährungshilfe?

2 Antworten

Wenn eine Strafe vom Gericht zur Bewährung angesetzt wird, dann bekommt der Verurteilte meist einen Bewährungshelfer an seine Seite gestellt. Der Bewährungshelfer überprüft und sorgt dafür, dass der Verurteilte die Bewährungsauflagen einhält und nicht wieder straffällig wird. Der Bewährungshelfer berichtet dem Gericht regelmäßig, wie der Straftäter sich verhält.

Deshalb muss dein Bewährungshelfer Kontakt zu dir halten und dich beaufsichtigen. Wenn du das Gespräch mit ihm verweigerst, wird deine Bewährungsstrafe widerrufen, d. h. du bekommst dann stattdessen eine Haftstrafe (Gefängnis).

Wer zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt, muss sich allerdings an Regeln halten. So kann das Gericht einem verurteilten Straftäter Auflagen nach § 56b Abs. 1 StGB erteilen, damit er „Genugtuung für das begangene Unrecht“ übt, so Rechts­an­wältin Kilian. Das kann bedeuten, dass er Geld spenden, den entstandenen Schaden wieder gutmachen oder gemein­nützige Arbeit leisten muss.
In manchen Fällen sind Auflagen und Weisungen alleine allerdings nicht ausreichend, um den Verurteilten auf Kurs zu halten. Das Gericht kann ihm zusätzlich einen Bewährungs­helfer beiordnen. Es stellt dem Straftäter damit eine Person zur Seite, die ihn dabei unterstützen soll, die Auflagen und Weisungen einzuhalten und sich nicht wieder strafbar zu machen.
Bewährungs­helfer sind für den Straftäter Helfer und Aufsicht in einem: Sie helfen dem Verurteilten dabei, seine Bewährungs­auflagen und -weisungen zu befolgen, berichten dem Gericht allerdings auch regelmäßig über sein Verhalten. Verstößt ein Straftäter gegen seine Auflagen und Weisungen, muss sein Bewährungs­helfer dies dem Gericht melden.

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/strafe-zur-bewaehrung-ausgesetzt-was-gilt-fuer-auflagen-und-weisungen