Bett verschenkt?

3 Antworten

Wird ein Produkt “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung ohne Sachverständigen erkennen konnte. Ob der Käufer das das Produkt tatsächlich auf offensichtliche Mängel untersucht hat, spielt keine Rolle.
Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung liegt ein verstecktet Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
» Rechtsfolge: Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde!

Die Größe eines Bettes halte ich für einen offenen und nicht versteckten Mangel. Das heisst der Artikel wurde wie gesehen besichtigt und gekauft. Eine Rückgabe oder Gewährleistung sind hier trotz "Falschangabe" ausgeschlossen.

Da du falsche Angaben gemacht hast, wirst du das Bett auch zurück nehmen müssen, was ja nicht weiter tragisch wäre.

Entschuldige dich für deinen Fehler beim ausmessen und dann soll er das Bett entsorgen oder weiterverschenken.