Betrieb abgabe?

3 Antworten

Bei einer Kündigung durch den AG gibt es kein Anrecht auf Abfindung, Sobald dir eine Kündigung zugeht - solltest du zum Arbeitsgericht.

Beim Betriebsübergang muss dein AG dich informieren. Ist das Hotel zB Teil einer Kette - zB an einem neuen Standort weiter arbeiten.

Gibt es den jetzigen AG danach nicht mehr, geht das Personal in der Regel an den neuen AG über. Dieser muss dann die bestehenden Verträge ein Jahr unverändert weiter laufen lassen. Was danach kommt - abwarten.

kurze Antwort auf das Thema Abfindung: es gibt keinen generellen rechtlich gesicherten Anspruch auf eine Abfindung, das kann in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag individuell geregelt werden. Das wäre die erste Anlaufstelle.

Oft gibt es freiwillige Zahlungen, damit ein Arbeitnehmer ohne größere Probleme den Betrieb verlässt. Auch das ist möglich.

Solange das Unternehmen "Hotel" existiert, solange bist und bleibst du weiterhin dort angestellt, der neue Arbeitgeber ist der Rechtsnachfolger und tritt in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Er kann somit nur das machen, was jeder Arbeitgeber so oder so machen darf, eine Kündigung aufgrund des Wechsels geht nicht, aus anderen evtl. schon.

lt BGB muss der neue Arbeitgeber Euch übernehmen