Betretungsverbot vom Vermieter?
Hallo liebe Leute, wieder mal eine Frage von mir.
Und zwar habe ich mit meinem Ausländerfeindlichen Vermieter seit monaten Stress, weshalb wir auch ausziehen Ende Oktober, da wir regelrecht wegen jeden scheiss tyrannisiert werden.
Und zwar wurden wir heute um 06:00 Uhr von der Schwiegertochter des Vermieters rausgeläutet da eine Besucherin von uns angeblich ein Kinderschokolade Papier am Parkplatz entsorgt/ verloren hat, obwohl von uns niemand wirklich Schokolade isst. Nun ist es so dass diese gesagt hat sie will die im Haus nicht mehr sehen. Sie wohnen ganz unten, der Vermieter in der Mitte und wir im 2. Stock. Sie hat für unsere Freundin nun ein Betretungsverbot des Hauses ausgesprochen. Ist dies überhaupt möglich?
P.S: Wir sind aus Österreich!
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Die Schwiegertochter des Vermieters hat keinerlei Vermieterrechte. Ihre Weisungen oder Verbote sind unbeachtlich. Ein Bonbonpapier ist einfach lächerlich und ungeeignet ein Hausverbot auszusprechen. Drohen Sie der Vermieterschwiegertochter mit einer Unterlassungsklage, falls sie weiter schikaniert.
Vielen lieben dank, darauf wäre ich gar nicht gekommen! Dankeschön
Ich kenne jetzt "nur" die Deutschen Statuten dazu, aber der Mieter darf so oft, und so viel Besuch empfangen, wie dieser will. Auf das vermeintliche Hausrecht pochen, und Besuch verbieten, ist nicht zulässig.
Da wird sie sich wohl falsch informiert haben. Auf das Hausrecht verweisen ist gegeben, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, mit Kundenverkehr, wie Laden, Restaurant, Kino, Bar, Caffee, ... dem Mieter, kann man dies in seiner Mietwohnung nicht verbieten. Ich glaube da geht es beim Mieter ums Persönlichkeitsrecht.
ich denke nein...absolut nicht möglich so
Hey danke für die Antwort, ich finde nämlich im Internet auch nicht wirklich was zu Österreich. Viel unterschied wirds nicht sein aber sie meinte eben sie hat sich informiert und sie kann das verbieten.
Hey danke für die Antwort, ich finde nämlich im Internet auch nicht wirklich was zu Österreich. Viel unterschied wirds nicht sein aber sie meinte eben sie hat sich informiert und sie kann das verbieten.