Betretungsverbot vom Vermieter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Schwiegertochter des Vermieters hat keinerlei Vermieterrechte. Ihre Weisungen oder Verbote sind unbeachtlich. Ein Bonbonpapier ist einfach lächerlich und ungeeignet ein Hausverbot auszusprechen. Drohen Sie der Vermieterschwiegertochter mit einer Unterlassungsklage, falls sie weiter schikaniert.

Pati2011 
Fragesteller
 01.10.2021, 22:56

Vielen lieben dank, darauf wäre ich gar nicht gekommen! Dankeschön

0

Ich kenne jetzt "nur" die Deutschen Statuten dazu, aber der Mieter darf so oft, und so viel Besuch empfangen, wie dieser will. Auf das vermeintliche Hausrecht pochen, und Besuch verbieten, ist nicht zulässig.

Pati2011 
Fragesteller
 29.09.2021, 18:50

Hey danke für die Antwort, ich finde nämlich im Internet auch nicht wirklich was zu Österreich. Viel unterschied wirds nicht sein aber sie meinte eben sie hat sich informiert und sie kann das verbieten.

0
IdefixWindhund  29.09.2021, 18:54
@Pati2011

Da wird sie sich wohl falsch informiert haben. Auf das Hausrecht verweisen ist gegeben, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, mit Kundenverkehr, wie Laden, Restaurant, Kino, Bar, Caffee, ... dem Mieter, kann man dies in seiner Mietwohnung nicht verbieten. Ich glaube da geht es beim Mieter ums Persönlichkeitsrecht.

0

ich denke nein...absolut nicht möglich so

Pati2011 
Fragesteller
 29.09.2021, 18:50

Hey danke für die Antwort, ich finde nämlich im Internet auch nicht wirklich was zu Österreich. Viel unterschied wirds nicht sein aber sie meinte eben sie hat sich informiert und sie kann das verbieten.

0