Besteht ein Kindergeldanspruch?

2 Antworten

Im Regelfall besteht unter 25 in jeder Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, da kommt es nicht darauf an ob man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat oder nicht.


HP258  13.07.2023, 04:05

Ich kann mich auch irren, aber nach meiner Information gilt der Anspruch entweder bis 25 oder der entfällt vorher mit dem ersten berufsbildenden Abschluss

LG

isomatte  13.07.2023, 04:51
@HP258

Da irrst Du !

Nur die Grenze bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres ist korrekt, wenn es nicht um Kindergeld für ein behindertes Kind geht, dass seinen Unterhalt nicht selber bestreiten kann und die Behinderung schon vor der Vollendung des 25 Lebensjahres vorhanden war.

In diesem Fall kann Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.

Gibst Du im Internet einmal ein, Kindergeld nach abgeschlossener Berufsausbildung, da solltest Du es dann selber nachlesen können.

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium muss das Kind nur in einem Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung mit den wöchentlichen Stunden aufpassen.

Dann darf das Kind neben einer weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, dass solltest Du dann auch finden.

DerRoll  13.07.2023, 08:41
@isomatte

Und, nicht zuletzt, der Unterhaltsanspruch gegen die eigenen Eltern ist mit der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung verfallen. D.h. die Eltern sind nicht verpflichtet, die Fachhochschulreife und das STudium zu finanzieren.

isomatte  13.07.2023, 10:00
@DerRoll

Habe auch nichts anderes behauptet ?

Selbst in einer Erstausbildung sind die Eltern nicht zwingend zum Unterhalt verpflichtet, selbst wenn Leistungsfähigkeit bestehen würde.

Wenn das Kind nämlich angenommen nicht mehr bei den Eltern im Haushalt leben könnte, unter 25 ist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würde, stünde dem Kind selber das Kindergeld zu.

Hätte es dann noch eine ordentliche Nettovergütung, die bis auf pauschale 100 € Freibetrag wie das Kindergeld dann auch auf den Unterhaltsanspruch von derzeit 930 € angerechnet würde, müssten die Eltern ggf.da auch schon keinen Unterhalt mehr zahlen.

Außerdem müsste man vorrangige Ansprüche auf BAB - oder Bafög - prüfen, je nach Art der Ausbildung.

DerRoll  13.07.2023, 10:03
@isomatte
Habe auch nichts anderes behauptet ?

Es war ja auch nur als Ergänzung gedacht, da das Kindergeld ja wohl kaum als Unterhalt ausreichen wird :-).

isomatte  13.07.2023, 10:20
@DerRoll

Dann muss das Kind sehen wie es eine weitere Ausbildung finanziert, wenn es noch Kindergeld bekommt und eine Azubivergütung, dann besteht unter Umständen Anspruch auf Wohngeld, wenn dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB - oder Bafög - besteht, man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist und über das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen verfügt.

Wenn das nicht in Betracht kommen würde, könnte man zumindest in einer betrieblichen Ausbildung einen evtl. Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter prüfen lassen.

Das Kindergeld bekommen Eltern als Unterstützung aber nur wenn auch wirklich eine Aus oder Weiterbildung gemacht wird, bis 25