Beschädigung von Schuleigentum, wer haftet?

3 Antworten

Der Schaden wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der Lehrer hat kein Recht, die Schuldfrage zu klären, das kann höchstens die Schulleitung.

Das mit dem Rassismus ist auch ein Problem, aber ein anderes. Das könnt ihr sicher auch mal ansprechen, ist aber ein anderes Thema

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiengang

In § 823 BGB ist nicht nur von Vorsatz die Rede.

Er hat einen Schaden verursacht, er haftet. Seine Nationalität bzw. Herkunft spielt dafür auch keine Rolle. Die Schuld des Lehrers, die du irgendwie zu konstruieren versuchst, sehe ich auch nicht.

Lassen wir den A. mal weg, denn er weiß bestimmt, wie in seinem Land so mit den Bürgern umgegangen wird.

Und den Schaden, den bezahlt ja seine private Haftpflicht, wo sieht er ein Problem? Rassismus prüfen die nicht in der Schadenabteilung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung