Berghain?

1 Antwort

Es ist relativ einfach: Würde man eine Aufnahme einer Veranstaltung aus dem Club veröffentlichen, müssten von allen beteiligten Parteien die Rechte dafür vorliegen:

  1. Vom Inhaber der Aufführungsrechte an den verwendeten Musikstücken für das Veröffentlichen der Musik
  2. Vom DJ dafür, dass seine Performance veröffentlicht werden darf
  3. Bei Videoaufnahmen von allen Personen, die in dem Video zu sehen sind

Ich denke aus den genannten Gründen übrigens nicht, dass das Fehlen eines solchen öffentlichen Videos ein Beweis für einen besonders mysteriösen Club ist, sondern man sich schlichtweg keinen Ärger einhandeln will bzw. den Aufwand/die Kosten einer solchen Veröffentlichung scheut. Ich kenne übrigens auf Anhieb dutzende andere Clubs, für die das auch gilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2002 DJ. -> www.plus1dj.de / www.dj-lexikon.info