Bekommt man als Fußgänger/Radfahrer auch eine Strafe wenn man sich einer Kontrolle entzieht?
Beispielsweise einfach weiterläuft oder weiterfährt und die Zeichen des Beamten ignoriert?
Als Autofahrer sind es ja 70€ und ein Punkt habe ich gelesen?
Aber wie ist es hier in der Situation?
3 Antworten
Tatbestsndsnummer 136612
Als Fahrradfahrer nicht das Haltegebot eines Polizeibeamten beachtet 35 €
Tatbestandsnummer 136618
Als Fahrradfahrer nicht das Zeichen eines Polizeibeamten beachtet 35 €
Hast du vorher eine rote Ampel überfahren oder Sonstiges oder bei deiner Flucht kommt das Bußgeld natürlich inkl. evtl. Punkte noch dazu - auch als Radfahrer und wenn man noch gar keine Fahrerlaubnis hat.
Du kannst zur Überprüfung sogar zur Wache mitgenommen werden, wenn Du keinen Ausweis hast.
Nö, Flucht ist nicht verboten. Das Problem beim Auto ist, dass es kaum eine Flucht gibt, bei der kein anderer gefährdet wird.
Dass du die Haltezeichen vorsätzlich missachtet hast, lässt sich schwer beweisen.