Bekommt Arbeitgeber minijob mit?

5 Antworten

Du bist soweit ich weiß dazu verpflichtet deinen "Hauptarbeitgeber" mitzuteilen noch nen zweiten job zu machen.

An erster Stelle steht dann der Teilzeitjob, arbeitest du in der Regel am Wochenende nicht, sollte es kein Problem sein nen weiteren job anzunehmen.

Kannst du wegen dem Minijob nicht zur Teilzeit arbeit kommen und deswegen extra Arbeitspläne umwerfen wird es schwer.

Finanziell gesehen sollte dein Chef da mehr als Verständis für haben

Mamaa12345 
Fragesteller
 18.05.2022, 21:47

Danke dir. Nein ich hab am we frei, von daher passt das :-)

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Philesia90  18.05.2022, 21:49
@Mamaa12345

Dann ist es ja perfekt, dann wird er da nichts zu sagen, und abgesehen davon was er zahlt ist es ja deine Angelegenheit und geht anderen nichts an. Sag ihm, du arbeitest am Wochenende nicht und würdest da noch nen Minijob annehmen um dich finanziell etwas mehr aufzurüsten"

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Familiengerd  19.05.2022, 17:10
Du bist soweit ich weiß dazu verpflichtet deinen "Hauptarbeitgeber" mitzuteilen noch nen zweiten job zu machen.

Nein.

Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.

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Bei mir musste bis jetzt mein eigentlicher Arbeitgeber immer zustimmen und ich musste auch bei meinen Minijobs seine Zusage im Arbeizsvertrag vorlegen und versichern. Such also im besten Fall das offene und erhliche Gespräch mit deinem Arbeigeber. Das schaffst auch definitiv ein besseres und ehrlicheres Miteinander. Ich drücke dir die Daumen :)

Mamaa12345 
Fragesteller
 18.05.2022, 21:46

Danke, auch für deine freundliche Antwort:-) bin ich nicht gewöhnt hier

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Bekommt er mit ja. Wenn du es nicht mitteilst dann ist das ein fristloser Kündigungsgrund.

Wenn du nicht zur Konkurrenz geht oder anderes wichtiges (!) dagegen spricht, kann er nicht ablehnen. Er hat lediglich ein Informationsrecht, nicht mehr.

Mamaa12345 
Fragesteller
 18.05.2022, 21:45

Naja ich denke ihn stört es dass wohl andere dann denken bzw mitbekommen dass er nicht sooo gut bezahlt als man wohl denkt in der Branche.. Bei mir steht im Vertrag dass er zustimmen muss. Nicht dass er es nur wissen muss... Bin echt gespannt wenn ich ihm das sage..

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Midgarden  18.05.2022, 21:50
@Mamaa12345

Das hat weniger mit der Bezahlung zu tun - viele Arbeitgeber stehen auf dem Standpunkt, daß man seine Arbeitskraft nur einmal verkaufen kann und wer weitere Jobs hat, schont sich im Kernjob

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Familiengerd  19.05.2022, 17:11
Er hat lediglich ein Informationsrecht, nicht mehr.

Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.

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lt. meinem Arbeitsvertrag muss ich das beim Arbeitgeber melden .

Schau mal in den Vertrag. Nicht das du eine Kündigung riskierst.

Wenn nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag steht, mußt Du ihn informieren (in manchen Branchen muß die Übernahme einer bezahlten Tätigkeit genehmigt werden).

Familiengerd  19.05.2022, 17:16
Wenn nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag steht, mußt Du ihn informieren

Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.

in manchen Branchen muß die Übernahme einer bezahlten Tätigkeit genehmigt werden

Das hat nichts mit Branchen zu tun.

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist grundsätzlich nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig, es sei denn, es gibt die in der Frage genannte Klausel: Einholung einer Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine berechtigte Verbotsgründe vorliegen.

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