Bekomme ich Personenauskunft beim Standesamt obwohl ich nicht verwandt bin?
hallo, wir suchen eine frühere bekannte von uns aus nürnberg, wo wir leider den kontakt verloren haben und wir nicht ganz sicher sind ob sie ins ausland ausgewandert ist. da wir nur einige angaben wie namen und die stadt haben, sie aber so nicht gefunden haben, wollen wir eine anfrage an das standesamt in nürnberg stellen. mein mann hatte dies vor ein paar jahren schon einmal getan, da aber die antwort erhalten das sie keine auskunft geben können. würde sich eine erneute anfrage evtl. lohnen? was schreiben wir am besten? wer hat einen tipp und erfahrung mit soetwas? im voraus lieben dank für die hilfe
6 Antworten
Standesamt ist in deinem Falle die falsche Adresse, Meldeamt wäre besser. Dort ist man allerdings gegenüber derartigen Anfragen ohne den Nachweis eines berechtigten Interesse gewöhnlich sehr zurückhaltend; wenn schon Auskunft gegeben wird, kann das recht teuer werden, da mit einer Auskunft der Fall nicht gelöst sein wird. Mein Vorschlag: Weißt du die frühere Adresse (ggf. in alten Telefonverzeichnissen recherchieren)? Suche im Telefonbuch, notfalls mit einer alten Telefon-CD, wer jetzt dort oder in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt. So bekommst du gebührenfrei (!) Informationen, ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. Weiterer Ansatzpunkt ist eine Anfrage beim zuständigen Pfarramt, denn dort werden die Personalien der Kirchenmitglieder parallel zum Meldeamt geführt und hier ist der Datenschutz nicht so streng.
Nein, die dürfen keine persönlichen Daten rausgeben und das ist in den meisten Fällen auch gut so.
Mal vom Datenschutz abgesehen, hat das Standesamt mit dem Wohnsitz der Person wenig zu tun.
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Um vom Einwohnermeldeamt (oder Bürgeramt) eine Auskunft zu bekommen, benötigt ihr ein "berechtigtes Interesse".
Versuche es einmal hier: www.regis24.de
Ist seriös und kostet nicht viel und ich habe mit denen sehr gute Erfahrung gemacht als ich nach einem Verwandten gesucht habe.
Eine "einfache Meldauskunft" kostet um die 8 Euro (Ba-Wü) und ist beim Einwohnermeldeamt erhältlich.
Um nur die Adresse vom Einwohnermeldeamt zu bekommen, muss kein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden. Es reicht die Gebühr zu zahlen.