Bekomme ich einen extra-Urlaubstag wenn ich in Bayern an einem Feiertag im Hotelgewerbe arbeite?
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Ich arbeite zurzeit in einem Hotel in Bayern in der Nachtschicht mit einem Teilzeitvertrag 3 Tage die Woche
Das Hotel hat natürlich 24 Stunden geöffnet, auch an Feiertagen
Wenn ich jetzt in einer Woche 3 Tage gearbeitet habe und in einem dieser Tage, war ein Feiertag darunter. Erhalte ich zu meinen Feiertagszuschlägen auch einen extra Tag Urlaub oder nicht?
Meine Arbeitskollegen mit einem Vollzeit/Vertrag ( natürlich auch älter ) erhalten alle einen Extra-Tag wenn sie an einem Feiertag arbeiten.
Ich frage, da ich nun selbst gekündigt habe und in der Aufstellung meiner restlichen Urlaubstage KEINE Tage, wo ich an einem Feiertag gearbeitet habe berücksichtig wurde und bevor ich einen Diskussion starte, ich lieber informiert wäre und nach längerer Recherche keine wirkliche Antwort in Google gefunden habe
2 Antworten
Normal bekommst du dafür keinen Extra Urlaubstag. Im Gastgewerbe gehören solche Tage zur Regelarbeitszeit
Die werden einfach einen anderen Arbeitsvertrag haben und diesen besser ausgehandelt haben
kann schon sein. Weißt du zufällig welches Gesetz und welcher Paragraph deine Aussage bestätigt?
Fällt ein Feiertag auf einen (für Dich) üblichen Arbeitstag, steht Dir für diesen Dienst ein Ausgleich zu.
auch einen extra Tag Urlaub oder nicht?
Urlaub nicht aber ein freier Tag in Deiner 3-Tage-Woche
(1) ...
(2) ...
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) ...
Viele Branchen haben nochmal viele eigene Regelungen und somit ist §11 nicht komplett anwendbar, allerdings habe ich dadurch meine Antwort gefunden. Letztendlich habe ich keinen richtigen Anspruch, da dieser mit einem Feiertagszuschlag abgedeckt ist. Rechtlich zumindest keine Chance. Moralisch gesehen natürlich ein "Unding" wenn all die Kollegen Zuschläge + Ausgleichstag erhalten und man selbst nur die Zuschläge.
Viele Branchen haben nochmal viele eigene Regelungen und somit ist §11
Unsinn. Gesetz ist Gesetz.
Feiertagszuschlag, das ist ein ganz anderes Thema.
Nehmen sich Branchen eigene Regelungen heraus, dann nur, solange Arbeitnehmer sich das gefallen lassen.
Das Arbeitsgesetz ist ein "Schutzgesetz" für Arbeitnehmer und ist keine "Verhandlungsmasse" der Arbeitgeber.
das kann schon sehr gut sein, natürlich werde ich in einer Diskussion es noch versuchen mit den oben genannten Gesetzen diese zu erhalten. Leider geht es dort um ca. 5 Tage. Ohne Rechtsschutz lohnt sich ein Arbeitsgericht rechnerisch auch nicht, weshalb es wohl noch so üblich bleibt in gewissen Branchen
Betrug = Betrug.
Um zum Arbeitsgericht zu gehen, braucht man keinen Rechtsschutz. Das geht auch ohne Anwalt.
Du hast gefragt. Du hast die Antwort. Entscheiden must Du.
danke für die schnelle Antwort. Wieso erhalten dann all meinen Arbeitskollegen einen inklusive demjenigen der auch Nachts arbeitet einen? Würde dies unter Diskriminierung fallen oder haben die dann einfach einen besseren Arbeitsvertrag?