Beim 1. mal Schwarzfahren anzeige und vorbestraft?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und sitze nun auf einer Anzeige wegen "Schwarzfahrens" sowie den dazugehörigen 40€ Bußgeld. Ich bin heute auf dem Weg zur Schule ohne Marke gefahren. Das war das erste mal, dass ich überhaupt schwarzgefahren bin. Neuerdings hat sich die vorschrift geändert, nachder ich nun beim 1. mal eine anzeige bekomme. Das Bußgeld werde ich sofort bezahlen, ich habe mich schließlich strafbar gemacht durch die erschleichung von dienstleistungen. ich weiß jetzt leider nicht, was für zivilrechtliche folgen das nach sich zieht. was bedeutet die anzeige explizit für mich? werde ich ins gericht geladen oder ist das nur eine weiter formalia unseres staates? Ich bin zurzeit ein wenig verwundert. ich habe außerdem ein wenig angst, dass ich mir jeden weg in den öffentlichen dienst damit kaputt mache, durch eine vorbestrafung wäre dieser ja unmöglich geworden. Kann mir jemand diesbezüglich helfen? (ich finde es ohnehin eine schweinerei, dass Oberstufenschüler kein ticket mehr vom staat bekommen, wie stellen sich das die leute vor? 10km mit dem fahrrad? schweinerei... sozialstaat...)
MFG
16 Antworten
(ich finde es ohnehin eine schweinerei, dass Oberstufenschüler kein ticket mehr vom staat bekommen, wie stellen sich das die leute vor? 10km mit dem fahrrad? schweinerei... sozialstaat...)
Zum Thema einer möglichen Vorstrafe wurde hier ja schon geantwortet, aber zu diesem Satz mal eine Anmerkung:
Ich verstehe zwar, dass Du das Ticket lieber kostenlos hättest, aber wer bitte ist denn "der Staat", der hier Dein Ticket bezahlen soll?
Das sind etwa die Hauptschüler, die in Deinem Alter schon längst in der Ausbildung sind oder einfach nur arbeiten und Steuern zahlen und vermutlich ihr Leben lang weniger verdienen werden als Du, wenn Du einmal mit Abitur und einem Studienabschluss im Job sein wirst.
das schüler nicht mehr durch den staat gefördert werden ist sehr ärgerlich, rechtfertigt aber keine straftaten. vorbestraft wirst du auf gar keinen fall sein.
sobald du das bußgeld möglichst schnell bezahlt hast, unbedingt eine quittung geben lassen oder den kontoauszug nehmen. je nachdem wie du zahlst.
eine kopie davon machen und ein schreiben an die staatsanwaltschaft aufsetzen:
name, geburtsdatum datum anschrift
Werte Justiz,
am.......bin ich ohne führen einer Fahrkarte in der Straßenbah/im Bus/S-Bahn/U-Bahn gestiegen und dort kontrolliert worden.
Daraufhin erhielt ich eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen.
Ich möchte ihnen sagen das mir das ganze sehr leid tut und dies eine absolute Ausnahme war. Natürlich bin ich mir meiner Schuld bewusst.
Die Strafe von 40€ habe ich umgehend beglichen. (Anlage)
Bitte sehen Sie daher von einer Strafverfolgung ab.
Anlage in Kopie
mit freundlichen Grüßen
unterschrift
so abschicken und cool bleiben. verfahren wird zu 99,99% eingestellt, wenn du bisher noch nicht weiter in erscheinung getreten bist. dein geburtsdatum ist daher wichtig, falls du noch kein aktenzeichen hast.
Wenn Du sonst noch nicht aufgefallen bist, dann wird das Verfahren gegen Dich ohne weiter Konsequenzen nach § 45 JGG eingestellt. Das wird ins Erziehungsregister eingetragen, das ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters ist. Polizei und Staatsanwaltschaft können das einsehen, alle anderen nicht. Aber selbst wenn - zur Hürde für eine Einstellung wird das sicherlich nicht. Auch die Polizei hat Verständnis für Jugendsünden. Schwarzfahren gehört dazu.
Das Erziehungsregister wird am 23. Geburtstag gelöscht.
Ich stelle mir auch immer die Frage, ob ich solche "Kleinigkeiten" korrigieren soll ... schließlich mag ich auch nicht immer als "Klugsch..." oder als was ich sonst auch schon bezeichnet wurde, dastehen.
Meist entscheide ich mich dann dennoch für die Korrektur, weil ich es nicht ertragen kann, etwas Falsches einfach so stehen zu lassen.
Knickerig will ich aber auch nicht sein, deshalb bekommst du dennoch einen DH von mir, weil deine Ausführungen im Grunde ja richtig sind.
Das Erziehungsregister wird am 23. Geburtstag gelöscht.
An wessen Geburtstag wird das Erziehungsregister gelöscht ... ? :-)
Im Ernst:
Die Eintragungen im Erziehungsregister werden am 24. Geburtstag des Betroffenen entfernt. Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist. (§ 63 BZRG).
ich bin sonst eine pflegeleichte person und habe mir vorher noch nie etwas zu schulden kommen lassen. vielen dank für deine antwort, das beruhigt mich sehr. dann kann ich morgen in der schule wieder alles geben, diesmal mit gekauftem ticket...
Im Gegensatz zum Diebstahl, kann´s Einem ja wirklich mal passieren, das Ticketlösen zu vergessen. Wenn man dann gleich vorbestraft wäre ...
Also, für mich kann da etwas nicht stimmen. Schweinerei, Sozialstaat (was das auch immer sein mag) und da willst Du gerne treu und tapfer dienen und fürchtest, das wird nun nichts? Oberstufenschüler werden bei uns schon immer abgezockt, weil eben die (angeblich kostenfreie) Schulbildung geliefert wurde. Bedenke: Der öffentliche Dienst verlangt meist gute Deutschkenntnisse und da muß Du noch eine Menge tun (siehe nur Deine Frage) und den Bußgeldbescheid kannst Du gerne in die Ecke packen. Es ist ja keine Strafe, weil eben eine Verwarnung per Buße ausgesprochen wurde.
Deine Frage ist schon hinreichend beantwortet worden, deshalb nur eine kleine Anmerkung
ich finde es ohnehin eine schweinerei, dass Oberstufenschüler kein ticket mehr vom staat bekommen, wie stellen sich das die leute vor? 10km mit dem fahrrad? schweinerei... sozialstaat.
du solltest deine Ansprüche herunterschrauben. Es gibt keinen Grund, über den Sozialstaat zu schimpfen. Was sind schom 10 km mit dem Rad? Die kann jeder halbwegs gesunde Mensch locker fahren.
Dazu aus dem BZRG:
Die Polizei im Allgemeinen hat also keinen Anspruch auf Mitteilung von Eintragungen im Erziehungsregister, dafür aber noch einige andere Stellen.