Bei Scheidung 50/50?

4 Antworten

Dein Vater muss gegenüber dem Anwalt seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Unterhalt steht zumindest Dir zu, bei Deiner Mutter entscheidet sich das nach dem, ob sie arbeiten gehen muss.

Er wird vom Gericht dazu verpflichtet sein Gehalt offen zu legen.

Natürlich bekommt ihr Geld. Wer soll denn sonst die Miete und das Essen bezahlen??

Der  Z u g e w i n n   =    Vermögen  minus Schulden, die während der Ehezeit entstanden sind, werden geteilt.

Wenn Dein Vater keine freiwilligen Angaben macht, dann wird der Anwalt Deiner Mutter eine Auskunftsklage bei  Gericht machen.

Die Antwort von dem Anwalt ist eines  (Fach-)  Anwalts nicht würdig.

Soweit ich weiss bekommt man bei einer Scheidung ohne Ehevertrag 50% also das vermögen wird geteilt.

Nicht unbedingt.... Das, was jeder der beiden vor der Ehe besaß, wird erstmal abgezogen - das gehört demjenigen nach wie vor ganz allein - und der Rest wird dann geteilt.

Bis zur Scheidung allerdings hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen evt. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den anderen Ehepartner. 

Wenn deine Mutter also weniger verdient als dein Vater, muss er ihr bis zur Scheidung evt. Unterhalt zahlen. Solltest du noch minderjährig sein, so muss er auch für dich Unterhalt zahlen, dieser hat sogar Vorrang vor dem für die Mutter.

Den Unterhalt muss deine Mutter einfordern: für deinen Unterhalt könnte ihr dann das Jugendamt helfen, für ihren eigenen ihr Anwalt......