Güterverteilung bei Scheidung einer Ehe ohne Ehevertrag?

3 Antworten

Jeder bleibt während der Ehe und auch nach einer Scheidung Alleineigentümer seiner jeweiligen Eigentumswohnung. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich also nichts. Falls keine Gütertrennung vereinbart wird, findet im Falle einer Scheidung aber der so genannte Zugewinnausgleich statt. Auch dann ändert sich zwar nichts an den Eigentumsverhältnissen, aber ein etwaiger Wertzuwachs während der Ehe wird hälftig geteilt. Faklls also z.B. Deine ETW während der Ehe wertvoller wird, so musst Du due Hälfte der Wertsteigerung an Deine Frau zahlen (und umgekehrt natürlich). Eine solche Wertseigerung kann ganz verschiedene Ursachen haben: wertsteigernde Investitionen in die Wohnung, Wertsteigerung durch Erhöhung der Immobilienpreise oder Wertsteigerung durch (teilweise) Abzahlung des auf der Wohnung lastenden Kredits. Wenn Deine ETW z.B. 200.000,- Euro wert ist und der Kredit bei Eheschließung beläuft sich auf 150.000,- Euro, und angenommen Du hast davon während der Ehe 50.000,- Euro getilgt, so steigt Dein Vermögen von netto 50.000,- Euro am Anfang auf netto 100.000,- Euro am Ende. Wertsteigerung also 50.000,- Euro, davon wären 25.000,- Euro an Deine Frau auszugleichen. Wie gesagt, umgekehrt natürlich genauso.

Wenn eine Ehe ohne Ehevertrag abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Trennung bleibt alles unberücksichtigt, was die jeweiligen Ehepartner vorher schon besessen haben.

Lediglich das innerhalb der Ehezeit erworbene Vermögen wird aufgeteilt.

Was jeder in die Ehe mit einbringt, nimmt er auch wieder bei einer Trennung mit. Nur was während der Ehezeit erarbeitet wurde, wird geteilt.