Behintertenausweis-karte für parken?

5 Antworten

Zeig ihm das mal, vielleicht überzeugt ihn das ja:

Strafgesetzbuch (StGB) § 281, Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

http://www.281a.de/2018/04/24/%c2%a7-281a-stgb-vortaeuschen-von-teilhaberechten-fuer-barrierefreies-leben/

Und den Ausweis gibst Du selbstverständlich nicht aus der Hand!


Seda8013 
Fragesteller
 20.07.2023, 17:12

Ich lebe in Wien tut mir leid.

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BMT216A  20.07.2023, 17:14
@Seda8013

Macht nichts, das ändert nichts an der Strafbarkeit, das wird in Österreich nicht viel anders sein.

Und nochmal:
Gib ihm keinesfalls den Ausweis!

Alles Gute für Euch. 👍

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Dieses Verhalten deines Freundes ist asozial.

Sag ihm einfach, dass er als gesunder Mensch behinderten Menschen, wie dir mit deinem Sohn, die hierfür spezielle vorgehaltenen praktischen Parkplätze wegnimmt. Das könnte dir und deinem Sohn genauso gehen, dass irgendein anderer Idiot unrechtmäßig auf einem solchen Parkplatz steht und ihn blockiert, so dass ihr ihn nicht nutzen könnt. Wenn ihn das nicht überzeugt, dann kann man ihm auch nicht mehr helfen.

Nachtrag: Ob du als Erziehungsberechtigte einen schriftlichen Auftrag erteilen kannst, kann ich dir nicht genau sagen. Im Grenzüberschreitenden Verkehr müsste ja auch jemand die Papiere verwalten, wenn er es nicht selbst kann, oder bei Mitnahme in einem KFZ etc.
Ohne es genau zu wissen würde ich aber die Finger davon lassen.

O.O (schwer)behindert sein reicht nicht, um auf behindertenplätzen zu stehen. Du brauchst Merkzeichen aG (für schwer gehbehindert) oder Bl für blind. Hat dein Sohn das als autist bekommen?

Die Karte gehört zu deinem Sohn, nicht zu dir. Aber du solltest vielleicht prüfen, ob überhaupt irgendwer mit dem Ding auf behindertenplätzen stehen darf.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze?dscc=essenc


Seda8013 
Fragesteller
 20.07.2023, 17:12

Tut mir leid, ich leben in Wien. Ich weiß nicht, wen ich schreiben soll eine Email. Ich bin gehörlos und Mutter von meinem Sohn. Der ist 9 Jahre alt.

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palusa  20.07.2023, 17:20
@Seda8013

Kurze Google-Suche sagt, in Österreich brauchst du auch einen parkausweis. Da heißt der zusatz aber anders:

Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist ein vom Sozialministeriumservice ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung".

https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kfz_und_behinderung/Seite.1260200.html#Voraussetzungen

In Deutschland würde weder Taubheit noch Autismus zu einem solchen zusatz führen. Hast du den?

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Seda8013 
Fragesteller
 20.07.2023, 17:14

Ja, mein Sohn ist ein Autist, ist sehr schwere Person. 9 Jahre alt. Ich bin seine Mama. Bin auch gehörlos. Ich weiß nicht ob er auch bekommt. Aber wir haben Stufe 4 Pflegegeld. Er darf nicht alleine draußen gehen. Ich muss ihn begleiten.

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palusa  20.07.2023, 17:24
@Seda8013

Das ist nicht die Frage. Die frage ist, ob er beim Laufen eingeschränkt ist. Oder du. Diese Plätze sind für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht gut weite Strecken bewältigen können und deswegen kurze Wege brauchen, nicht allgemein für jeden mit einer Behinderung. Deswegen braucht es einen gesonderten Nachweis, dass man da parken darf. Ein behindertenausweis reicht da nicht.

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Seda8013 
Fragesteller
 20.07.2023, 17:31

Natürlich haben wir behindertenpass (Karte) aber ohne Merkzeichen. Mit Merkzeichen wäre Lösung für Küch damit man nicht borgen kann. Leider da er ja gehen kann und er nicht alleine draußen darf weil es zu gefährlich ist. Ich muss ihn immer begleiten. Aber ich kann versuchen an Sozialministerium zu schreiben. Danke dir 🙏

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TJDettweiler  20.07.2023, 18:34

Nein, nicht ganz. In Deutschland muss man ein separaten Parkberechtigungsschein beantragen. Den gibt es in 3 Farben und einer ist für Autisten möglich. nicht der blaue aber entweder gelb oder orange.

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palusa  20.07.2023, 18:51
@TJDettweiler

Mit gelb oder Orange darfst aber nicht auf den behindertenplätzen stehen. Anyway, das hier ist Österreich. Scheint vergleichbar zu sein.

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TJDettweiler  20.07.2023, 18:59
@palusa

Ja, natürlich aber man darf damit aber an anderen Stellen Parken wo andere nicht parken dürfen wie zb im eingeschränkten Halteverbot usw

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Nein, ein Behindertenparkausweis ist dann zu gebrauchen wenn die Person für den man den Parkschein hat auch dabei ist.

Ansonsten nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung