Beförderungsentgeld für das Fahren ohne Fahrschein unter 18

10 Antworten

Jedoch habe ich von einer Mitschülerin erfahren (...), dass die Verkehrsgesellschaft (...) kein Beförderungsentgelt von mir Verlangen darf, weil ich keine 18 Jahre bin und keine Verträge eingehen darf

Wäre es so, dann würden sämtliche Leute unter 18 in diesem Land keine Fahrkarten mehr kaufen - sie müssten ja schön blöd sein, wenn sie es täten, und rumsprechen würde sich diese Möglichkeit in Windeseile.

Und wieso "vergessen, ... Wertmarke ... umzutauschen.."? Du hast keine gekauft, oder sehe ich das falsch?

Also, Du wirst zahlen müssen, und Deine Mitschülerin ist etwas unterbelichtet. (Vielleicht klappt derartiges ja, wenn sie kontrolliert wird - wie sieht sie denn aus ;-)

Kanzelparagraph  12.12.2014, 23:35
@PeVau

Beides sehr interessant, Danke!

Die Frage ist nur, ob das Urteil des AG Bonn eine Einzelmeinung ist und das Amtsgericht in Königswinter (falls es da eins gibt, keine Ahnung) möglicherweise ganz anders entscheidet. Ich bin kein Jurist, aber wenn ich es richtig sehe, liegt der Streiwert unter der Revisionsgrenze, so dass das Urteil des jeweiligen Amtsgerichts abschließend ist.

Ähnlich sieht es mit der Antwort des Anwalts aus - da würde mich interessieren, wie es weitergegangen ist; der Fall liegt ja zwei Jahre zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die - als extrem hartleibig bekannte - Inkassofirma Infoscore da einfach aufgibt. Außerdem - wer zahlt die Anwaltskosten, wenn die Mutter des Mädchens zum Anwalt geht? Der will erstmal Geld sehen, und das Prozessrisiko dürfte zudem extrem hoch sein.

Wenig gewonnen wäre auch, wenn statt der nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen jeweils deren Eltern zur Kasse gebeten würden.

Mein Argument, dass, wenn diese Rechtsauffassung herrschende Meinung wäre, kein Minderjähriger mehr eine Fahrkarte kaufen würde und müsste, ist damit nicht vom Tisch. Das gleiche gilt natürlich für alle Erwachsenen, die nicht oder nicht völlig geschäftsfähig sind, da dürfte nochmal eine erkleckliche Zahl zusammenkommen.

Aber dennoch, Respekt!, und Danke für den Hinweis.

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Zunächsteinmal kannst du durchaus Verträge eingehen, auch wenn du noch nicht 18 bist. Sie sind dann aber "schwebend unwirksam", wie es im Juristendeutsch heißt, und zwar bis zur Genehmigung durch den Erziehungsberechtigten.

Aber das hat mit der Strafe fürs Schwarzfahren nichts zu tun. Das ist ja auch kein Vertrag. Also es sieht aus, als ob hinter der Meinung deiner Mitschülerin nichts steckt.

jurafragen  12.12.2014, 15:47
Aber das hat mit der Strafe fürs Schwarzfahren nichts zu tun. Das ist ja auch kein Vertrag.

Doch, das ist es.

Verlangt wird hier ein erhöhtes Beförderungsentgelt aus dem Beförderungsvertrag. Das ist der Preis, der in den Beförderungsbedingungen für den Fall festgelegt ist, dass zu Beförderungsbeginn kein Fahrschein gelöst und entwertet wurde.

Also es sieht aus, als ob hinter der Meinung deiner Mitschülerin nichts steckt.

Es sieht wohl eher danach aus, dass die Mitschülerin sich die richtigen Gedanken gemacht hat und auch zum richtigen Ergebnis gekommen ist.

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hast du eine neue wertmarke? dann diese einfach vorzeigen im büro von den! dann gibt es keine anzeige und keine 40 euro oder wieviel das jetzt ist. muss aber innerhalb von 7 tagen oder so passieren. anzeige und so können sie auch an unter 18 jährige schreiben. weil schwarzfahren eine straftat ist.

Jedoch habe ich von einer Mitschülerin erfahren (etwas flüchtig), dass die Verkehrsgesellschaft ( in diesem Fall MVG) kein Beförderungsentgelt von mir Verlangen darf, weil ich keine 18 Jahre bin und keine Verträge eingehen darf

Ausgemachter Blödsinn, wenn´s danach geht, dürftest ÜBERHAUPT nix kaufen, weder nen Lolli Eis usw Spruch des Jahres LOL

Ronox  12.12.2014, 15:29

Nein, das ist kein Blödsinn.

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jurafragen  12.12.2014, 15:38
Ausgemachter Blödsinn, wenn´s danach geht, dürftest ÜBERHAUPT nix kaufen, weder nen Lolli Eis usw Spruch des Jahres LOL

Wenn die Eltern nicht zugestimmt haben, ist auch der Kaufvertrag über einen Lolli oder ein Eis schwebend unwirksam. Und der allgemeine Teil des BGB gilt nun eben auch für Beförderungsverträge. Blödsinn ist allein Deine Annahme.

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ZBlade  12.12.2014, 15:43

kommt drauf an ab 16 ist er zum teil vertagsfahig das bedeutet wenn er uber 18 ist darf der Verträge unterschreiben die sein finanzielles limit übersteigen

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jurafragen  12.12.2014, 15:45
@ZBlade
kommt drauf an ab 16 ist er zum teil vertagsfahig

Die Grenze liegt bei 7 Jahren und nicht bei 16.. Und eine Vertragsfähigkeit gibt es nicht, lediglich eine Geschäftsfähigkeit.

wenn er uber 18 ist darf der Verträge unterschreiben die sein finanzielles limit übersteigen

Oh je ...

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das ist nur heiße Luft

sobald du in das Beförderungsmittel einsteigst stimmst du den Beförderungsbedingungen zu, in denen das alles geregelt ist

das kostet dich dann in aller Regel 40€

Ronox  12.12.2014, 15:34

Nur wie kann man als beschränkt Geschäftsfähiger diesen zustimmen?

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jurafragen  12.12.2014, 15:43

sobald du in das Beförderungsmittel einsteigst stimmst du den Beförderungsbedingungen zu, in denen das alles geregelt ist

Kann ein Minderjähriger in für ihn (auch) nachteilige Verträge einfach so einwilligen? Ich denke doch wohl nicht.

das kostet dich dann in aller Regel 40€

So manch einen Minderjährigen kostet das nichts. Nämlich genau dann, wenn er es vor Gericht darauf ankommen lässt.

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Hibidi  12.12.2014, 16:00
@jurafragen

ich denke je nach Alter wird das Gericht aber dann auch entscheiden, dass er in der Lage war zu wissen, dass man einen Fahrschein braucht um mitfahren zu dürfen

hierzu gibt es im übrigen schon dutzende Entscheidungen wie ich dank meiner Rechtsvorlesungen weiß ;) Einfach mal einlesen ^^

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jurafragen  12.12.2014, 18:09
@Hibidi
ich denke je nach Alter wird das Gericht aber dann auch entscheiden, dass er in der Lage war zu wissen, dass man einen Fahrschein braucht um mitfahren zu dürfen

Darauf kommt es gerade nicht an, sondern darauf, ob die Einwilligung der Eltern in der Regel auf solche Fahrten beschränkt ist, die regular bezahlt worden sind. Das ist meines Wissens in der Rechtsprechung ziemlich unumstritten.

hierzu gibt es im übrigen schon dutzende Entscheidungen wie ich dank meiner Rechtsvorlesungen weiß

Aber diese Entscheidungen möchtest Du uns nicht nennen? Geht es womöglich gar nur um die Entscheidung des AG Köln von 1987, wo angenommen wird, dass eine solche beschränkte Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt?

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