Bedarfsgemeinschaft/Hartz4?

1 Antwort

Ihr würdet in einer Bedarfsgemeinschaft leben (§7 (3) Nr. 3 c SGB II).

Dein Einkommen, Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss würden von ihrem Regelbedarf abgezogen werden.

Sollte dann noch etwas übrig bleiben würden sie und dein Bruder die Differenz als Bürgergeld bekommen.

Das Problem wäre der Mietvertrag. Es müsste zwei eigene Mietverträge geben um eine Chance zu haben als getrennte Haushalte zählen, aber auch das wäre schwierig.

Kurz gesagt wird es weder dir noch deiner Mutter finanzielle Vorteile bringen.

So verstehe ich die Gesetzeslage zumindest. Es könnte auch anders sein, aber so genau habe ich mich mit dem SGB II nicht beschäftigt.