Bank-Konto gesperrt wegen Todesfall ?
Bankkonto gesperrt, wie kann Ehefrau Miete, Strom, Wasser,Dauerauftraege ,Lebensmittel bezahlen ? Oder Monate warten auf Erbschein , oder wie, oder alleiniges neues Konto eroeffnen
6 Antworten
ERbschein beantragen. Miete wird auch noch weiter bezahlt, da der Mietvertrag ja noch 3 Monate weiter läuft.
Bei einer Vollmacht über den Tod hinaus, können die Bevollmächtigten auch weiterhin Geld abheben.
Das Konto sollte nicht gesperrt sein, höchstens die EC Karten. Daueraufträge und Abbuchungen, die der Erblasser selbst genehmigt bzw. beauftragt hat sollten normal weiterlaufen.
oder alleiniges neues Konto eroeffnen
Das ist auf jeden Fall sinnvoll. Wieso eigentlich alleiniges Konto ? Wenn es ein gemeinsames ( oder ) Konto mit den Erblasser gabt, kann der Überlebende doch weiterhin auf das Konto zugreifen.
Gehe zum Erbschaftsgericht und beantrag den erbschein den bekosmt du recht schnell wen klar ist wer erbe ist und wer nicht außerdem gibt es ja auch noch die ausnahmereglung für die ehefrau.Dafür must du aber den totenschein haben.
Die Erbscheinskosten werden vom Gericht nicht als Vorschuss verlangt.
Bankkonto gesperrt wegen Todesfall?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Die Ehefrau bzw. Witwe soll mal zur Bank gehen und nachfragen.
Einen Erbschein bekommt man nach meinem Wissen sofort.
Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt, sonst koennte der die Überlebende alles abheben. Frage war nach einer Loesung:
Erbschein beantragen beim Nachlassgericht
Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt,
Wer sagt das bzw. wo steht das?
sonst koennte der die Überlebende alles abheben.
Na und? Das ist doch sein/ihr Problem.
Frage war nach einer Loesung:
Hab ich doch geschrieben, zur Bank gehen und umgehend Erbschein ausstellen lassen.
Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt,
Wer sagt das bzw. wo steht das?
Banken handeln nicht immer nach den gesetzlichen Vorschriften, der BGH hat da schon einige Sachen gekippt.
Du hast Recht, normalerweise gibt es keine Kontosperrung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kontosperrung-nach-Ableben---f113171.html
Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt,
Der Vertrag wird mit den Erben fortgesetzt.
sonst koennte der die Überlebende alles abheben.
Das geht nicht. Die Erben müssen der Bank gegenüber ihre Erbenstellung nachweisen. Ansonsten wäre es ja das Gleiche als wollte ein Dritter, z.b: der Nachbar Geld abheben.
Wenn sie keine Bankvollmacht hatte, dann kommt sie erst mit Erbschein an das Konto.
Bakkonto ist gesperrt , Erbschein kann daher nicht bezahlt werden.