BAföG zurückzahlen?
Ich bekomme jetzt seit September 2023 BAföG und werde bald einen Werkstudentenjob beginnen, in dem ich mehr als 520 EUR verdienen werde. Ich verliere also den Anspruch auf BAföG. Ich werde dann, sobald es sicher ist, dem BAföG-Amt melden, dass ich kein BAföG mehr möchte.
Ich habe gelesen, dass man 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer zurückzahlen muss. Bedeutet das, dass ich nach 3 Jahren Studium also 5 Jahre später beginne, dass Geld zurückzuzahlen?
1 Antwort
Ich verliere also den Anspruch auf BAföG.
Tust du das? Jeder Euro über der Zuverdienstgrenze (in 12 Monaten!!) mindert zwar deinen Bafögsatz, aber er wird nicht einfach gestrichen, nur weil drüber verdienst.
Ich habe gelesen, dass man 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer zurückzahlen muss. Bedeutet das, dass ich nach 3 Jahren Studium also 5 Jahre später beginne, dass Geld zurückzuzahlen?
Wenn du seit 09/2023 studierst und die Förderungshöchstsauer 3 Jahre sind, endet die Förderungshöchstdauere also 08/2026. Deine Rückzahlung beginnt dann 09/2031.