BAföG neben Aufwandsentschädigung?
Moin Leute.
Ich bekomme 511€ BAföG, darf ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400€ durch ein Pflichtpraktikum behalten? Habs jetzt oft gelesen, dass das angerechnet wird. Werde mich noch bei dem Studierenden Werk melden, wollte aber erstmal hier nachfragen. Diese Prozeduren dauern jedoch immer und kosten einem die Nerven.
Vielleicht kann ja einer helfen, danke.
hm zudem muss ich auch kurz erwähnen, dass ich bei meinen Eltern lebe und diese Leistungen vom Jobcenter bekommen, ich jedoch logischer Weise nicht.
Könnte ich verpflichtet werden, die Aufwandsentschädigung für diese Bedarfsgemeinschaft einzusetzen?
3 Antworten
Auch wenn es als Aufwandsentschädigung bezeichnet wird, sonst es doch eine Vergütung im Sinne des BAföG-Gesetzes. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, so wird der gesamte Betrag angerechnet (abzüglich einer Werbekostenpauschale).
Und was genau bedeutet das für mich ? Wird mein BAföG dann weniger ausfallen ?
Der volle Betrag abzüglich der Werbepauschale von 1000€ für den gesamten BZW von 12 Monaten. Dürften dann also so ca 320 €sein, die dir abgezogen werden
Hm und wenn ich das Pflichtpraktikum nur 5Monate lang habe ? Es ist ja kein ganzes Jahr
Und wenn, werden dann jeden Monat ca. 320€ abgezogen ! LG
Zu klären wäre zunächst, ob es sich tatsächlich um eine echte Aufwandsentschädigung oder nicht etwa um Arbeitsentgelt oder eine Praktikumsvergürung. Regelmäßig handelt es sich um letzteres.
Eine Praktikumsvergütung würde beim Bafög abzüglich der Werbungskosten(-pauschale) sowie der Sozialpauschale (~20%) angerechnet. Es gelten nicht die landläufig bekannten 520€ als Freigrenze.
Beim Bürgergeld würde die Praktikumsvergütung als Einkommen angerechnet. Einkommen der Kinder muss nie für die Bedarfgemeinschaft eingesetzt werden.
Da ich das Praktikum an einer Behörde mache und mir genau gesagt wurde, dass es eine Aufwandsentschädigung ist, würde ich das glaube ich nicht hinterfragen. Vielen Dank für deine Hilfe!
Ich melde mich mal, wenn ich vom BAföG Amt Rückmeldung bekomme:)
Dann wird es innerhalb der geltenden Grenzen bei beiden Leistungen nicht angerechnet.
Eine Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen, ist also für BAFöG nicht relevant.
Erst ab einer gewissen Größenordnung wird es falsch. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Und das ist auch gut so.
Tatsächlich werden Aufwandsentschädigungen sogar versteuert. Allerdings senkt der Aufwand, für den man entschädigt wurde, wieder das zu versteuernde Einkommen, was dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen genau um die Aufwandsentschädigung sinkt.
Und beim BAFöG spielen diese 400€ eh keine Rolle.
Ich war mal Schöffe, wofür es eine Aufwandsentschädigung gibt. Dummerweise bezog ich damals ALG2. Die Arge wollte das als Einkommen verrechnen. Ich widersprach und drohte eine Klage an. Erfolgreich übrigens.
Die Einkommensanrechnung aus anderen Rechtskreisen kann man nicht einfach so übertragen. Beim damaligen Arbeitslosengeld II wäre bsp. eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400€ mit 150€ angerechnet worden. Ebenso würde eine regelmäßige Aufwandsentschädigung von 400€ auch zu einer Anrechnung beim Bafög führen.
Einer Aufwandsentschädigung kann man den Aufwand entgegenrechnen, weshalb es ja bei der Steuer ein Nullsummenspiel ist.
Beim BAFöG kann man es (jedenfalls in dieser Größenordnung) einfach abhaken.
Ich gebe zu, mir bei meinem ersten Kommentar einen Schnitzer geleistet zu haben.
Da nicht bekannt ist wie lange gezahlt würde, kann man es nicht „einfach abhaken“. Wie gesagt sollte überhaupt erst geklärt werden, worum es sich handelt.
Unabhängig davon ist die steuerliche Betrachtung auch nicht korrekt dargestellt: sie sind einfach im bestimmten Rahmen steuerfrei.
Unabhängig davon ist die steuerliche Betrachtung auch nicht korrekt dargestellt: sie sind einfach im bestimmten Rahmen steuerfrei.
Ja, darüber werden sie versteuert. Dann gibt man den Aufwand, für den man entschädigt wurde, einfach in der Steuererklärung mit an. Der wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und ... wie erwartet ... läuft es auf ein Nullsummenspiel heraus. Interessant wird es erst, wenn das Finanzamt die Aufwandsentschädigung nicht als solche ansieht
Wieviel würde denn ungefähr abgezogen werden ? Wären es dann wirklich 511-400€ ?
das wäre doch komisch