BAföG neben Aufwandsentschädigung?

3 Antworten

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Auch wenn es als Aufwandsentschädigung bezeichnet wird, sonst es doch eine Vergütung im Sinne des BAföG-Gesetzes. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, so wird der gesamte Betrag angerechnet (abzüglich einer Werbekostenpauschale).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Hallo1234456uzg 
Fragesteller
 15.12.2023, 10:17

Und was genau bedeutet das für mich ? Wird mein BAföG dann weniger ausfallen ?

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Hallo1234456uzg 
Fragesteller
 15.12.2023, 10:27

Wieviel würde denn ungefähr abgezogen werden ? Wären es dann wirklich 511-400€ ?
das wäre doch komisch

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SlightlyAnnoyed  15.12.2023, 12:20
@Hallo1234456uzg

Der volle Betrag abzüglich der Werbepauschale von 1000€ für den gesamten BZW von 12 Monaten. Dürften dann also so ca 320 €sein, die dir abgezogen werden

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Zu klären wäre zunächst, ob es sich tatsächlich um eine echte Aufwandsentschädigung oder nicht etwa um Arbeitsentgelt oder eine Praktikumsvergürung. Regelmäßig handelt es sich um letzteres.

Eine Praktikumsvergütung würde beim Bafög abzüglich der Werbungskosten(-pauschale) sowie der Sozialpauschale (~20%) angerechnet. Es gelten nicht die landläufig bekannten 520€ als Freigrenze.

Beim Bürgergeld würde die Praktikumsvergütung als Einkommen angerechnet. Einkommen der Kinder muss nie für die Bedarfgemeinschaft eingesetzt werden.

Hallo1234456uzg 
Fragesteller
 15.12.2023, 10:23

Da ich das Praktikum an einer Behörde mache und mir genau gesagt wurde, dass es eine Aufwandsentschädigung ist, würde ich das glaube ich nicht hinterfragen. Vielen Dank für deine Hilfe!
Ich melde mich mal, wenn ich vom BAföG Amt Rückmeldung bekomme:)

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schonen  15.12.2023, 11:51
@Hallo1234456uzg

Dann wird es innerhalb der geltenden Grenzen bei beiden Leistungen nicht angerechnet.

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Eine Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen, ist also für BAFöG nicht relevant.

SlightlyAnnoyed  15.12.2023, 07:03

Das ist einfach nur falsch.

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Kwalliteht  15.12.2023, 07:13
@SlightlyAnnoyed

Erst ab einer gewissen Größenordnung wird es falsch. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Und das ist auch gut so.

Tatsächlich werden Aufwandsentschädigungen sogar versteuert. Allerdings senkt der Aufwand, für den man entschädigt wurde, wieder das zu versteuernde Einkommen, was dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen genau um die Aufwandsentschädigung sinkt.

Und beim BAFöG spielen diese 400€ eh keine Rolle.

Ich war mal Schöffe, wofür es eine Aufwandsentschädigung gibt. Dummerweise bezog ich damals ALG2. Die Arge wollte das als Einkommen verrechnen. Ich widersprach und drohte eine Klage an. Erfolgreich übrigens.

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schonen  15.12.2023, 08:32
@Kwalliteht

Die Einkommensanrechnung aus anderen Rechtskreisen kann man nicht einfach so übertragen. Beim damaligen Arbeitslosengeld II wäre bsp. eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400€ mit 150€ angerechnet worden. Ebenso würde eine regelmäßige Aufwandsentschädigung von 400€ auch zu einer Anrechnung beim Bafög führen.

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Kwalliteht  15.12.2023, 08:42
@schonen

Einer Aufwandsentschädigung kann man den Aufwand entgegenrechnen, weshalb es ja bei der Steuer ein Nullsummenspiel ist.

Beim BAFöG kann man es (jedenfalls in dieser Größenordnung) einfach abhaken.

Ich gebe zu, mir bei meinem ersten Kommentar einen Schnitzer geleistet zu haben.

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schonen  15.12.2023, 08:50
@Kwalliteht

Da nicht bekannt ist wie lange gezahlt würde, kann man es nicht „einfach abhaken“. Wie gesagt sollte überhaupt erst geklärt werden, worum es sich handelt.

Unabhängig davon ist die steuerliche Betrachtung auch nicht korrekt dargestellt: sie sind einfach im bestimmten Rahmen steuerfrei.

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Kwalliteht  15.12.2023, 09:02
@schonen
Unabhängig davon ist die steuerliche Betrachtung auch nicht korrekt dargestellt: sie sind einfach im bestimmten Rahmen steuerfrei.

Ja, darüber werden sie versteuert. Dann gibt man den Aufwand, für den man entschädigt wurde, einfach in der Steuererklärung mit an. Der wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und ... wie erwartet ... läuft es auf ein Nullsummenspiel heraus. Interessant wird es erst, wenn das Finanzamt die Aufwandsentschädigung nicht als solche ansieht

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