BAFÖG, Eltern Bürgergeld und Minijob?

1 Antwort

Ja, solange Du noch unter 25 bist, der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze gilt seit Juli 2023.

Das Kind muss dann nur noch Schüler, Azubi oder Stundent sein, oder einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen, dann wird vom Erwerbseinkommen Bus auf Höhe der Minijobgrenze nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Liegt das Erwerbseinkommen darüber, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Allerdings entfällt dann dein pauschaler Freibetrag auf dein Bafög - von 100 Euro, dass würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Denn im erhöhten Grundfreibetrag sind diese 100 Euro schon enthalten.


Atefajura 
Fragesteller
 19.05.2024, 18:19

Also könnte ich demnach problemlos 538€ dazu verdienen?

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isomatte  19.05.2024, 18:21
@Atefajura

Ja, aber dann wird dein Bafög - als Einkommen voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Die pauschalen 100 Euro auf das Bafög - sind dann schon im erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen enthalten.

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Atefajura 
Fragesteller
 19.05.2024, 18:21

Was bedeutet das mit dem 100€ Freibetrag genauer?

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isomatte  19.05.2024, 18:26
@Atefajura

Du hast ohne Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auf dein Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro.

Wenn Du also 511 Euro Bafög - bekommst, darf im Bescheid der Eltern von deinem Bafög - nur 411 Euro als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden, so wie das mit deinem Kindergeld passiert, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Beginnst Du nun aber eine Erwerbstätigkeit, die beim Jobcenter zu melden ist und entsprechende Nachweise in Kopie einzureichen sind, entfallen diese pauschalen 100 Euro Freibetrag auf dein Bafög.

Dafür bleibt dann dein Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

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Atefajura 
Fragesteller
 19.05.2024, 18:36
@isomatte

vielen Dank für die Antwort. Ich habe bereits einen Job gefunden und meinen Arbeitsvertrag dem Jobcenter zukommen lassen und möchte auf Nummer sicher gehen. Im neuen Bewilligungsbescheid steht folgendes unter meiner Person:

Kindergeld: 250€

Leistungen aus Bundesausbildungsförderungsgesetz: 511€

Grundfreibetrag  (§ 1 b SGB II): 100€

Summe angerechnete Einkunfte (Erwerbseinkommen, Unterhalt, Rente, and. staatl. Leistungen usw.): 661,00€

Summe Überschuss: 12,13€

Bürgergeld 19 Abs.1 Satz 1: 0,00€

Haben sie also meinen Minijob schon verrechnet bei dem Freibetrag oder noch nicht? Sorry für die lange Frage, möchte nur auf Nummer sicher gehen, dass die vom Amt, dass alles richtig berücksichtigen und ich nichts zurück zahlen muss 🫣

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isomatte  19.05.2024, 19:13
@Atefajura

Nein haben sie nicht !

Dann hättest Du einen höheren Freibetrag auf Erwerbseinkommen, nämlich bis auf Höhe der Minijobgrenze und nicht nur 100 Euro.

Dein anrechenbares Einkommen läge dann bei 511 Euro Bafög + 250 Euro Kindergeld = 761 Euro und nicht nur 661 Euro anrechenbares Einkommen.

Hast also nach der jetzigen Rechung bei 661 Euro anrechenbarem Einkommen einen Überschuss von 12,13 Euro und jetzt schon keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung vom Jobcenter, weil Du deinen Bedarf jetzt schon aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Dieser Überschuss von derzeit 12,13 Euro wird deinem Kindergeld zugerechnet, diesen Teil des Kindergeldes brauchst Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr.

Das wird also als Einkommen der Eltern auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet bzw.wenn der Elternteil der das Kindergeld bekommt auf Erwerbseinkommen noch keine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommt, kann vom Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Da der Betrag derzeit noch unter den 30 Euro Versicherungspauschale liegt, würde da nichts auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet und Du bist jetzt schon aus der BG - deiner Eltern raus, auch wenn Du noch unter 25 bist.

Wenn Du nun Erwerbseinkommen erzielst, fällt wie erklärt der Freibetrag auf dein Bafög - weg, dann liegt das anrechenbare Einkommen inkl. Kindergeld bei den voraussichtlichen 761 Euro.

Nach dem derzeitigen Bescheid wo noch ein anrechenbares Einkommen von 661 Euro steht und ein Überschuss von 12,13 Euro vorhanden ist, sollte dein Grundbedarf bei deinen Eltern im Haushalt nach Abzug der 12,13 Euro bei derzeit 648,87 Euro liegen.

Darin sollten derzeit 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 197,87 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete enthalten sein.

Wenn Du nun mit deiner Erwerbstätigkeit beginnst und dein anrechenbares Einkommen auf dann 761 Euro steigen würde, weil dann das volle Bafög - als Einkommen zum Kindergeld addiert wird, bliebe nach Abzug deines Grundbedarfs von 648,87 Euro dann ein Überschuss von 112,13 Euro.

Dieser würde dann deinem Kindergeld zugerechnet und wieder Einkommen eines Elternteils, wenn dieses wie erklärt nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommen würde, könnten min.diese 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Es könnten dann angenommen 82,13 Euro als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft verteilt werden.

Deine Eltern bekommen also jetzt schon nichts mehr für dich und dann natürlich auch nichts, dann musst Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Dabei muss dann natürlich der Teil des Kindergeldes berücksichtigt werden, den Du selber zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigst.

In dem Beispiel wären das also von 250 Euro Kindergeld nach Abzug des Überschusses von dann 112,13 Euro noch 137,87 Euro vom Kindergeld, welches Du noch zur Deckung deines Bedarfs benötigen würdest.

Dieser Betrag müsste dann also bei der anteiligen Zahlung an deine Eltern berücksichtigt = abgezogen werden, müsstest dann also entsprechend weniger an deine Eltern zahlen.

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Atefajura 
Fragesteller
 19.05.2024, 19:29
@isomatte

Danke dir!!! Das Problem ist ich habe jetzt schon einen Monat gearbeitet und mein Gehalt bekommen, da die das vom Jobcenter allerdings anscheinend nicht berücksichtig haben muss ich da dann was zurück zahlen oder wie ist das? Ich werde mich demnach nochmal mit meinem Arbeitsvertrag dort melden, nun mache ich mir aber sorgen, dass ich etwas ans Jobcenter zurück zahlen muss, weil meine eltern ja noch zu “viel” bekommen haben für mich in diesen Monat… oder verstehe ich es falsch?

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isomatte  19.05.2024, 19:55
@Atefajura

Wie ich dir schon erklärt habe, wird dein Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Es kann also nur auf Grund deines dann vollen anzurechnenden Bafög - zu einer Überzahlung gekommen sein.

Wann hast Du das denn dem Jobcenter mitgeteilt und von wann ist dieser Bescheid ?

Dann müsste ein entsprechender Änderungsbescheid gekommen sein, nachdem Du das beim Jobcenter gemeldet hast und dann wären die Beträge und der Freibetrag von 100 Euro nicht korrekt.

In den Kommentar von dir würden ja nur die 100 Euro berücksichtigt, die dir vorher auf dein Bafög - zugestanden haben.

Es dürfte dann also zu einer Überzahlung von 100 Euro gekommen sein, wegen den Wegfall des Freibetrags auf dein Bafög - das muss dann entweder nach schriftlicher Aufforderung vom Jobcenter erstattet werden oder das Jobcenter verrechnet den Betrag mit den laufenden Leistungen.

Bitteschön

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Atefajura 
Fragesteller
 19.05.2024, 20:02
@isomatte

danke!! Ich habe es bevor ich angefangen habe dort hin geschickt, dass war circa Anfang April. Der neue Bewilligungsbescheid kam diesen Monat und mir ist es eben aufgefallen, dass es anscheinend untergangen ist mit meinem Arbeitsvertrag. Bedeutet es, dass ich die 100€ dann zurück zahlen muss ans Jobcenter? Danke dir für deine ausführlichen Antworten!

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isomatte  19.05.2024, 22:28
@Atefajura

Wenn Du den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommst und deshalb die 100 Euro vom Bafög - entfallen, dass beim Jobcenter untergegangen ist, dann werden diese 100 Euro entweder zurück gefordert, oder mit laufenden Leistungen verrechnet.

Bitteschön

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Atefajura 
Fragesteller
 20.05.2024, 09:43
@isomatte

Wird das dann nachdem ich mich gemeldet habe bei dem Bürgergeld meiner Eltern verrechnet oder muss ich das selbst überweisen? Weil meine Eltern möchten, dass ich es selber zurück zahle

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isomatte  20.05.2024, 11:21
@Atefajura

Die Forderung würde dann sicher an deine Eltern gehen bzw.an den Elternteil, der das Bürgergeld beantragt hat.

Wo ist denn das Problem ?

Dann zahlst Du es halt an deine Eltern zurück, oder wenn sie es überweisen sollen, dann überweist Du es eben.

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Atefajura 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:44
@isomatte

Okay danke für deine Antwort! Ich denke es wird sicherlich mit dem Bürgergeld verrechnet.

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