Backofendichtung beim Auszug erneuern?

florestino  28.08.2023, 12:25

War die Küche schon in der Wohnung als ihr eingezogen seid?

MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:49

Ja die Küche war schon drinnen. Allerdings wird sie nicht mitgemietet. Die hätte der Vermieter auch raus nehmen können.

Norina1603  28.08.2023, 12:49
beim Korb ein klippser abhanden gekommen, der bereits bei Einzug schon nicht dran war

Warum steht das nicht im Übernahmeprotokoll?

MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:00

Weil wir die Geräte nicht bei Übergabe durchgegangen sind. Es hieß nur bei Bedarf die Geräte wechseln wie oben schon geschrieben.

Norina1603  28.08.2023, 13:03
Allerdings wird sie nicht mitgemietet. Die hätte der Vermieter auch raus nehmen können.

Hast Du sie denn dann vom Vormieter übernommen?

MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:10

Indirekt ja, der Vermieter hatte sie immer schon drinnen. Die der Vormieter genutzt hatte und jetzt wir und auch die kommenden neuen Nachmieter.

Norina1603  28.08.2023, 13:19

Das ist etwas verwirrend, wem gehört die Küche denn dann letztendlich? Wenn vom Vormieter übernommen, dann Dir, oder sie gehört zum Mietobjekt, dann dem Vermieter.

MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:27

Ja von Anfang an eben dem Vermieter. Die Küche haben wir so übernommen ohne etwas zu bezahlen oder auch in der Miete.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herrlich.

„E-Geräte müssen bei Bedarf selbst ersetzt werden“

Schreib ihm zurück, Du siehst jetzt keinen Bedarf. Alles in Ordnung. Wenn er Bedarf sieht, soll er tun, was er muss.

Ihr habt doch die Geräte bei Auszug "kostenfrei" dem Vermieter überlassen. Oder habt Ihr Gekd erhalten und Eigenschaften zugesichert? Ich glaube kaum.

Geschenkt wie gesehen.

Dichtung oder fehlender Klippser hin oder her.

Kein Anspruch.


MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:07

Nein die Geräte waren ja schon drinnen und wir haben dafür nichts bezahlt die waren einfach schon mit drinnen.

Zugesichert haben wir nichts.

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DietmarBakel  28.08.2023, 13:33
@MonikaM258

Ihr habt sie Gebraucht bekommen und Gebraucht zurück gegeben. Ich habe es schon verstanden.

Um es auf den Punkt zu bringen.

Wenn der Vermieter exakt den Zustand bei der Rückgabe erwartet, wie er bei der Übergabe war, dann ist er allein für die Wartung von Dichtungen verantwortlich. Das ist Instandhaltung.

(Der verbummelte Klippser ist ne andere Sache. Aber auch das ist eher "hirnrissig".)

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Ich gehe mal davon aus, dass die Küche bereits in der Wohnung war, als ihr eingezogen seid.

Damit ist sie Teil der Mietsache und der Vermieter dafür zuständig, sie instand zu halten - egal, was der Vermieter schreibt.


MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:08

Also def Vermieter soll sie instand halten oder der Mieter?

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Hallo MonikaM258,

Ja von Anfang an eben dem Vermieter. Die Küche haben wir so übernommen ohne etwas zu bezahlen oder auch in der Miete.

So wie es aussieht, ist sie stillschweigend vom Vormieter übernommen worden und somit Dein Eigentum, dann kannst Du sie theoretisch auch mitnehmen, bzw. froh sein, dass Du sie nicht ausbauen musst!

Nicht deine Geräte, daher nicht dein Problem.

Bei Mir sieht es Anders aus, da Alle Geräte mein Eigentum sind.

Wenn meine Backofendichtung Kaputt geht, muss Ich für Ersatz Sorgen.


florestino  28.08.2023, 12:43

Dann nimmst du die Küche aber sicher auch mit, wenn du ausziehst, oder?

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GhostDragon666  28.08.2023, 13:46
@florestino

Nee, bei Umzug kommen Neue, da die Alten dann zu Alt sein werden.

Bis Ich Umziehen dauert es noch ein paar Jahre.

Halte es bei Umzügen immer so, das Weißware immer Ersetzt/Erneuert wird.

Habe Mir auch für diese Whg einen Side-by-Side Kühlschrank von Whirlpool geholt.

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Als finanziellen Ausgleich für die normale Abnutzung der Mietsache kassiert der Vermieter regelmäßig die Miete. Also brauchst Du das nicht zu bezahlen.


MonikaM258 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:05

Ja sehe ich auch so

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