Babysitter für eigene Kindergartenkinder sein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst Babysitten bei dem Kind, ich darf auch bei einem Kind in meiner Gruppe Babysitten, der Leiter weiß das auch und ich bin auch FSJlerin. 🤗

Ja du darfst privat "Babxsitten ".

Aber die Betonung liegt hierbei auf, privat.

Das bedeutet das du und die Eltern des Kindes, verantwortlich sind. Du noch etwas mehr da sie ihre Kinder ja in deine Verantwortung entlassen.

Das bedeutet, dein Arbeitgeber haftet nicht für Schäden, du musst dich alleine um deinen Lohn kümmern, diesen gegebenen Falles auch versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Um irgendwo / irgendwen zu babysitten bedarf es keiner besonderen Ausbildung ... außer die Auftraggeber erwarten / fordern das.

Oder ist das nicht erlaubt wegen potentieller Bevorzugung etc.wobei ich ja nicht bei der Einrichtung angestellt und nur für das eine Kind verantwortlich bin.

Was Du in Deiner Freizeit machst, wird einen solchen Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht interessieren - und die Kita geht es nichts an.

Ich würde da keine Schwierigkeit darin sehen. Was du privat machst, ist deine Sache. Du brauchst es ja nicht an die große Glocke hängen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein erfahrener und vielseitiger Sozialpädagoge