Baby in Obhut Name?

3 Antworten

Ich nehme doch mal stark an, dass dir da eine Art Betreuer oder Familienbegleiter zur Seite steht. Der kennt den Weg am besten.

Für eine Inobhutnahme müssen die Voraussetzungen des § 42 SGB VIII erfüllt sein. 

Bei folgenden Fällen:

  • vorausgegangene oder drohende Gewalt
  • Hinweise auf sexuellen Missbrauch
  • Alkohol- sowie Drogenprobleme der Eltern
  • Vernachlässigung der Kinder
  • durch Kinder oder Eltern begangene Straftaten
  • drastische Beziehungsprobleme der Eltern

Niemand nimmt einfach so ein Baby aus einer Familie. Da denk mal drüber nach und beseitige die Umstände die dazu geführt haben.