Autounfall?

6 Antworten

Ärgerlich, dass ausgerechnet ein Unfall der Grund für deine erste Frage ist....

Möglicherweise solltest du deine Frage überarbeiten oder den Mietvertrag posten, dann helfen wir dir beim Verständnis....

Du schreibst in deiner Frage wörtlich: "Ich arbeite für eine Firma und habe ein Auto gemietet".

An anderer Stelle, als Kommentar, schreibst du: "Der Wagen ist aber nicht von mir gemietet..."

Was stimmt denn nun, beides gleichzeitig kann ja wohl nicht sein....

Jedes zugelassene Fahrzeug hat in Deutschland eine Haftpflichtversicherung - zahlt jmd. die Beiträge nicht, wird das Fahrzeug von Amts wegen abgemeldet.

Den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners zahlt also die Haftpflichtversicherung des geliehenen Fahrzeuges - möglicherweise abzüglich einer Selbstbeteiligung, die vom Mieter des Fahrzeuges zu tragen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Noori252 
Fragesteller
 14.03.2024, 14:59

Entschuldigung, vielleicht habe ich das falsch formuliert. Tatsächlich habe ich den Wagen nicht selbst gemietet. Mein Arbeitgeber hat ihn für sich gemietet und ich sollte das Auto lediglich abholen. Allerdings bin ich auch mitversichert. Der Wagen wurde also für berufliche Zwecke angemietet.

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Noori252 
Fragesteller
 14.03.2024, 15:00

Entschuldigung, vielleicht habe ich das falsch formuliert. Tatsächlich habe ich den Wagen nicht selbst gemietet. Mein Arbeitgeber hat ihn für sich gemietet und ich sollte das Auto lediglich abholen. Allerdings bin ich auch mitversichert. Der Wagen wurde also für berufliche Zwecke angemietet.

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Die Haftpflichtversicherung der Mietwagen erstattet die Kosten für das andere Auto.

Anders ist es bei dem Mietwagen. Hier liegt meistens eine SB vor die schon hoch sein kann. Ich weiß leider nicht wie der Mietvertrag aussieht.

Ist die Frage auch noch, hast du selber für private Zwecke das Auto angemietet, oder war es angemietet von der Firma mit dir als Fahrer.

In der letzte Fall, wird der Firma die Kosten normalerweise übernehmen, sonst muss du zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In den meisten Fällen würde die Versicherung des gemieteten Fahrzeugs für die Kosten des entstandenen Schadens aufkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin durch mein Umfeld zu einem kleinen Experten geworden.

Für die Kasko SB bist du nur dann haftbar, wenn mind. mittlere Fahrlässigkeit vorlag (dann anteilig, bei grober Fahrlässigkeit voll). Es kommt also auf den Unfallhergang an.

die versicherung des vermieters übernimmt die fremd - und kaskokosten !

bist dabei mit der selbstbeteiligung !


Noori252 
Fragesteller
 14.03.2024, 13:48

Aber meine Arbeitgeber sagt, ich habe den Schaden gebaut deshalb muss ich den Schaden selber zahlen bis zu 1000 €

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Jo3591  14.03.2024, 14:07
@Noori252

Nein. Für Schäden, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hervorgerufen wurden, haftet der Arbeitgeber, auch für eine evtl. Selbstbeteiligung.

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Noori252 
Fragesteller
 14.03.2024, 14:14
@Jo3591

wie ich verstehe. Der Arbeitgeber muss den Schaden bezahlen, oder?

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Jo3591  14.03.2024, 14:56
@Noori252

Ja klar, Du hast ja in seinem Auftrag gehandelt. Das ist sein Geschäftsrisiko.

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