Autokauf von Privat, falsche Angaben im Internet, was nun?
Hi, meine Mutter war auf der Suche nach einem guten Gebrauchtwagen auf der Seite www.autoscout24.de
Dort fand sie ein Auto was ihr zusagte, vereinbarte einen Termin und hat es dann mit dem Kauf wohl überstürzt.Jetzt merkt Sie nach und nach, dass viele Angaben nicht stimmen. Tüv ist 6 Monate kürzer als angegeben, Papiere fehlen teilweise, das Radio ist nicht mit CD sondern mit Kassette und funktioniert nicht, das Tankschloss klemmt usw.
Sie versucht seit 2 Tagen den Verkäufer zu erreichen doch es geht niemand mehr ans Telefon.Sieht nach Abzocke aus. Was kann man jetzt machen?Würde Sie vor Gericht womöglich noch selbst die Schuld bekommen weil Sie die Angaben die im Internet gemacht wurden nicht nachgeprüft hat? Oder kann sie vom Kauf zurücktreten, wenn ja wie? (Sie erreicht ja niemanden mehr)
Danke für eure Antworten. :-)
4 Antworten
Geht aufjedenfall zu einem Rechtsanwalt, ihr seit im Recht! Steht in dem Vertrag was mit gekauft wie gesehen oder Sachmangelausschluss?Wenn ja wird es schwieriger, da man hätte vorher darauf achten müssen. Wenn nichts drinne steht, habt ihr eine sachmangelhaftung und könnt das Auto zurück geben/Kaufpreis mindern usw
Das sind doch alles Dinge, die man beim Kauf kontrolliert. Die Fälligkeit des nächsten Tüv-Termines hätte sich mit einem Blick in die Papiere erübrigt, genauso ein Blick auf das verbaute Autoradio. Welche Papiere fehlen denn? Du schreibst sie fehlen teilweise, welche denn genau? Brief oder Zulassung?
Also ich denke nicht, dass da ein Gang vor Gericht sinnvoll ist, auch ein Gang zum Anwalt wird da wenig Erfolg haben. Alle Punkte hätten bei Fahrzeugübernahme kontrolliert werden müssen, da kommt arglistige Täuschung, welche ein Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag wäre nicht in Frage. Einzig das klemmende Tankschloss, sofern es denn verschwiegen wurde. Aber ich sehe da wenig Hoffnung.
betrachte den aktuellen technischen zustand und berücksichtige den kaufpreis. das fahrzeug könnte dennoch ein vernünftiges preis-leistungsverhältnis haben.
freiwillig wird der verkäufer nicht nachgeben, er wusste wahrscheinlich genau, was er trieb.
falls euer schaden nicht allzu gross ist, schlage ich vor, das ganze unter lebenserfahrung abzuhaken und alles beim nächsten autokauf besser zu machen.
natürlich könntet ihr jetzt auch lebenserfahrung mit rechtsanwälten, gerichten, deutschem recht und streitereien sammeln...
annokrat
Gehe doch ins Autohaus
Das können sie machen, sofern das Fahrzeug von einem Händler verkauft wurde. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt.