Autokauf ohne Gewährleistung. Darf man das?
Hi, ich war als Privatperson am letzten Wochenende einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler besichtigen und habe mich entschieden diesen morgen abzuholen, da noch Tüv gemacht werden musste. Dazu habe ich eine Anzahlung von 500€ gegeben und die Fahrzeugpapiere bekommen um den Wagen anzumelden.
Dabei habe ich eine verbindliche Bestellung unterschrieben worauf aber steht dass die Gewährleistung auf den Wagen ausgeschlossen wird. Ich habe da nachgefragt, mir wurde jedoch etwas drumrumerzählt und ich hab nicht weiter nachgefragt.
Nun hab ich einiges im Internet recherchiert und bin zum Befund gekommen, dass ein Händler mir gegenüber die Gewährleistung ausschliessen darf.
Da ich morgen den Kaufvertrag unterzeichnen muss frage ich mich jetzt worauf ich achten soll und ob ich im Notfall zurücktreten darf, wenn im Vertrag versucht wird zb im Kundenauftrag zu verkaufen wovon mir der Händler absolut nichts erzählt hat. Auf der Bestellung steht die Firma als Verkäufer und ich als Privatperson.
Was für Rechte habe ich morgen, wenn der Händler versucht doch die Gewährleistung auszuschließen?
6 Antworten
Den Händler damit konfrontieren.
Ein Händler darf die Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht ausschließen.
Du musst das ganze direkt anfechten.
Er kann nämlich sagen, dass du dich als Gewerbetreibender ausgegeben hast, Händler sind nicht verpflichtet das ganze zu überprüfen.
Das ausschließen der Gewährleistung ist nicht zulässig, nur das verkürzen auf 1 Jahr.
Du bist an den Vertrag gebunden durch die Anzahlung, durch das unzulässige ausschließen der Gewährleistung, bekommst du automatisch 2 Jahre Gewährleistung.
Damit den Händler konfrontieren bzw. Ihm sagen, dass du damit nicht einverstanden bist.
Bevor er dir 2 Jahre Gewährleistung gibt, wird er sicherlich die Anzahlung oder zumindest die Hälfte erstatten :)
Hab ich dann das Recht das anzufechten was ich schon unterschrieben hab und womit ich “einverstanden” war, unzwar dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?
Du kannst unterschreiben was du willst, knnst deine Oma noch mit unterschreiben lassen.
Der Kaufvertrag gilt, der Gewährleistungsausschluss ist gesetzwiderig.
Selbst wenn du unterschreibst, das auto bezahlst und fährst, du hast ein Jahr Gewährleistung, allerdings nur, wenn der Händler sie reduziert.
Kommt er mit dem rechtswidrigen Gewährleistungsausschluss, dann hat er sich selbst beschissen.
Dann gilt nämlich die gesetzliche Regelung, und du hast Zwei Jahre !!! Gewährleistung. Von einer Reduzierung auf ein Jahr war ja nicht die Rede, und wurde nicht vereinbart, also gilt die gesetzliche Regelung.
Kann man als Händler so blöde sein? :-))
Also kurz und bündig.
Wenn du den Gewährleistungsausschluss unterschreibst, ist er ungültig, und du hast Zwei Jahre Gewährleistung.
Ein gewerblicher Verkäufer kann bei Verkauf an privat die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Er kann sie maximal auf ein Jahr beschränken.
Nur Privatpersonen können die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Wenn er „im Kundenauftrag“ verkauft, muss der private Verkäufer im Vertrag stehen, nicht der Händler.
Was kann ich tun wenn er mir morgen damit aufkommt dass er im Kundenauftrag verkauft? Dann würde die verbindliche Bestellung von dem Kaufvertrag abweichen, zumindest von den Verkäufern(in der Bestellung steht die Firma, im Kaufvertrag dann eine Privatperson)
In dem Fall bleibt dir nur der Rücktritt aufgrund der erheblichen Änderung der Bedingungen. Alternativ kannst du versuchen, wenn du das Auto unbedingt haben möchtest, ihn dementsprechend runterzuhandeln, um das (finanzielle) Risiko für dich zu verringern.
Bei Rücktritt muss er dir natürlich die Anzahlung zurückzahlen. Ggf. hast du ein Anrecht auf Ersatz tatsächlich angefallener Kosten, darauf würde ich aber verzichten, wenn ihr Euch gütlich einigt.
...und bin zum Befund gekommen, dass ein Händler mir gegenüber die Gewährleistung ausschliessen darf.
Nein, das darf er nicht.
Da ich morgen den Kaufvertrag unterzeichnen muss frage ich mich jetzt worauf ich achten soll und ob ich im Notfall zurücktreten darf, wenn im Vertrag versucht wird zb im Kundenauftrag zu verkaufen wovon mir der Händler absolut nichts erzählt hat. Auf der Bestellung steht die Firma als Verkäufer und ich als Privatperson.
Du solltest in diesem Fall nichts unterschreiben, sondern die verbindliche Bestellung, die Du da leichtfertig unterschrieben hast, anfechten.
Und das notfalls per Anwalt.
Nun hab ich einiges im Internet recherchiert und bin zum Befund gekommen, dass ein Händler mir gegenüber die Gewährleistung ausschliessen darf
Das ist falsch.
Verkauft ein Vollkaufmann (Händler) an einen Vollkaufmann (Händler) so kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Verkauft ein Vollkaufmann (Händler) an Privat, so hat er zwei Jahre Gewährleistung zu leisten, kann sie aber vertraglich auf ein Jahr reduzieren.
Selbst wenn der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht, so ist das ungültig, da er die Gewährleistung nicht ausschliessen kann!!
Händler an Privat mindestens 1 Jahr.
Klingt absolut unseriös würde bei dem kein Auto kaufen.
Normalerweise kommt es bei gebrauchtwagen praktisch nie zur gewährleistung, wenn er extra einen Zettel unterschreiben lässt das du darauf verzichtest spricht das dafür das bei ihm das sehr sehr häufig passiert
Es geht hier um einen gewerblichen Verkäufer.
Der kann und darf die Gewährleistung nicht ausschließen, auch ein vom Käufer unterschriebener "Zettel" würde daran nichts ändern.
Allein soetwas zu versuchen klingt MEGA unseriör und ich würde da niemals kaufen.
Hab ich dann noch eine Chance die Anzahlung zurückzubekommen? In der verbindlichen Bestellung wurde aufgelistet, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Hab ich dann das Recht das anzufechten was ich schon unterschrieben hab und womit ich “einverstanden” war, unzwar dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?