Autohaus blockiert öffentliche Parkplätze mit Werbeautos, kann man da was tun?

11 Antworten

Hallo,

ich war als Gemeinderat vor Jahren in so einen Vorfall involviert. Rechtlich ist das nicht zulässig. Gehe doch mal auf die Kommune bzw. das Rathaus zu und melde das Ganze, ggf. auch mit Fotos, die du aufnimmst von den parkenden Autos. Hierbei handelt es sich nach meiner Lesart um Dauerparker, die öffentliche Stellflächen blockieren. So etwas ist rein rechtlich selbst dann schon grenzwertig, wenn es sich um Anwohner handelt, die sonst auf der Straße parken müssten - mancherorts wird es stillschweigend, damit Ruh' und Frieden ist, halt eben geduldet, wenn es Anwohner sind, die sonst keinen Stellplatz für ihr Auto hätten.

Eigentlich sind Dauerparker auf öffentlichen Parkplätzen, egal ob es Autohäuser sind oder auch Dauerbesucher oder sonstiges, nicht erwünscht (da jeder das Recht auf einen Parkplatz hat und die Chance auf einen haben soll) und werden von den Kommunen auch verfolgt bzw. durchaus zur Rechenschaft gezogen --------> in dem Fall, in den ich involviert war, blieb es bei einer schriftlichen Verwarnung an den Autohändler, allerdings musste er seine Werbefahrzeuge innerhalb einer gewissen Frist entfernen.

Aber noch etwas zum Parken in direkter Nähe zum Haus: Ein gewisser Weg ist zumutbar - viele Leute sind nach meiner Erfahrung (Parkplatzthemen wurden immer wieder angesprochen, tlw. ebenso von wütenden Bürgern) auch einfach nur "Haustürparker", die am liebsten sogar einen Drive-In-Supermarkt, einen Drive-In-Hausarzt und überspitzt gesagt wohl auch einen Drive-In-Gottesdienst hätten. Aber darüber bzw. über die zumutbare Distanz zum Wohnsitz klärt euch die Kommune auf, macht euch da bemerkbar ... allerdings bitte mit der gebotenen unter Erwachsenen üblichen Form des Umgangs: Der Ton macht die Musik!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

solange die Fahrzeuge angemeldet sind und es keine zeitlichen Beschränkungen gibt, können die da stehen, bis der Tüv abläuft.

die Werbung darf nicht störend sein, keine Sicht behindern etc.

SurpremeXI 
Fragesteller
 06.07.2021, 22:01

Er steht halt auf den eingezeichneten Parkflächen. 4 Autos von ihm hintereinander. Er hätte genug Platz auf seinem Grundstück diese Autos abzustellen. Er will scheinbar um jeden Preis die Werbung an der Hauptstraße mitnehmen…

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Ruf mal auf dem Ordnungsamt an und frag, ob das rechtlich in Ordnung ist.

Warum redet ihr nicht längst mal mit dem Ordnungsamt?

Wenn du irgendwo hinfahren musst und zu deinem Wagen ewig weit laufen müsstest, kannst du ins Autohaus gehen und um eine Probefahrt bitten. Dafür wirst du keines der Werbeautos bekommen sondern ein anderes, außerdem fährt wahrscheinlich ein Verkäufer mit, allerdings kommt es darauf nicht an.

Das klappt zwar nur einmal und nur für den Hinweg, weil der Verkäufer die Karre sofort nachdem du aussteigst verärgert wieder zurückfährt und du ein Taxi oder die Öffis für deinen Rückweg nutzen musst. Aber mir wäre es das dumme Gesicht des Verkäufers wert.