Autobestellung nach Tod stornieren?

1 Antwort

Von Experte tinalisatina bestätigt

Das hängt vom Vertrag und in gewisser Weise von der Kulanz des Veräußerers ab.

Grundsätzlich wird der Kaufvertrag nicht hinfällig, nur weil der Abnehmer verstorben ist. Der Vertrag ist dann durch seine Erben zu erfüllen; immerhin fiele das KFZ ja auch direkt in die Erbsache. Im Kontext dürfte aber - sofern noch keine Auslieferung erfolgt ist - sich der Vertrag rückabwickeln lassen.

Bei einem verbundenen Finanzgeschäft (Finanzierung) sähe das ggfs. anders aus.