Auto beschädigt?

5 Antworten

wenn du Geld möchtest, Zivilrecht, nimm einen Anwalt und fordere den Betrag ein.

Eine Anzeige ist Strafrecht. Sachbeschädigung https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html#:~:text=(1)%20Wer%20rechtswidrig%20eine%20fremde,und%20nicht%20nur%20vor%C3%BCbergehend%20ver%C3%A4ndert.


Alex1380 
Fragesteller
 09.08.2021, 10:46

Das problem ist ich kenne nur ihren vor und Nachnamen kenne ihre Adresse nicht

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Alex1380 
Fragesteller
 09.08.2021, 10:55
@peterobm

Der rückt sie net raus und die Zeugen kennen nur die Stadt

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superseegers  09.08.2021, 13:42
@Alex1380

Familienname, Vorname, Stadt und ungefähres Alter dürften reichen zur Identifikation.

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Polizei ist nicht zuständig, da Zivilrecht und keine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen wurde. (und selbst wenn, holt die Polizei dir deine Forderung nicht ein)


superseegers  09.08.2021, 13:43

Bei fahrlässiger Beschädigung könnte die Privathaftpflicht einspringen

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von einem Freund die Freundin war es...

...und diese Person ist 17 Jahre jung.

Somit ist sie doch nicht mit dem Wagen gefahren, oder? Was hat sie denn wodurch an dem Wagen beschädigt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alex1380 
Fragesteller
 09.08.2021, 10:21

Man kann doch Autos auch mit Gegenständen beschädigen

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geht grundsätzlich schon, aber:

Die Polizei hilft dir nicht an dein Geld zu kommen

Ja, kannst du machen..

besser wäre ein Anwalt, denn die Polizei treibt dein Geld nicht ein


Alex1380 
Fragesteller
 09.08.2021, 10:01

Also direkt zum Anwalt oder davor zu der Polizei ? Weil die Person ist 17 Jahre alt es müssten quasi ja die Eltern zahlen

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peterobm  09.08.2021, 10:04
@Alex1380

nö, die Person ist Strafmündig, wenn die kein Geld hat, must halt solange warten bis diese eigenes Geld verdient.

die eltern haben damit nix zu schaffen

den Anwalt zahlst du zunächst

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Alex1380 
Fragesteller
 09.08.2021, 10:26
@peterobm

Dafür gibt es auch die Rechtsschutz da zahlt man nichts

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Callidus89  09.08.2021, 10:03
denn die Polizei treibt dein Geld nicht ein

Das stimmt. Oft genug erzeugt dieser Schritt aber genug Druck, dass die Gegenseite doch zur Einsicht kommt.

Falls nicht, kann man im zweiten Schritt immernoch nen Anwalt einschalten (der kostet ja auch Geld, welches man erstmal selbst vorstrecken muss).

Ich würde es aber vorher noch ein letztes Mal mit einem offenen Gespräch versuchen, bevor ich es über Polizei und Anwalt eskalieren lassen würde. Und zwar persönlich, nicht über Chat oder Telefon.

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