Auto am Tag der Abmeldung noch fahren?
Soweit ich weiß, ist ein abgemeldetes Fahrzeug noch den ganzen Tag versteuert und versichert. Ich möchte eines meiner Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in meiner ausländischen Wahlheimat zulassen. Dazu muss ich es vorher abmelden. Meine Recherche im Internet ergab, dass ich noch den ganzen Tag fahren darf, praktisch bis 24:00 Uhr. Erst ab 00:00 Uhr des Folgetages wäre es nicht mehr erlaubt. Kennt hier jemand die aktuelle Rechtslage? Ich habe vor, mit dem Fahrzeug nach Passau zu fahren, es dort abzumelden, und es dann über die Grenze zu bringen. Die Gesetzeslage in Österreich ist mir bekannt, es geht mir nur um das Fahren in Deutschland.
3 Antworten
Versicherung und Zulassung enden erst um Mitternacht. Daher kann man mit dem abgemeldeten Fahrzeug mit entsiegeltem Kennzeichen noch bis Mitternacht legal fahren.
- Aber: Die Kennzeichen müssen noch montiert sein!
- Und: Nur im gleichen oder angrenzenden Zulassungsbezirk. Österreich ist kein deutscher Zulassungsbezirk. ;)
Was du daher machen wirst:
- Fahrzeug nach .at fahren.
- Kennzeichen abmontieren. Beliebige Zulassungsstelle in .de aufsuchen und dort das Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Alles andere kann man machen - freut aber die österreichischen Beamten bei einer Kontrolle dann ungemein. Für den legalen Export -> Exportkennzeichen (roter Balken) holen.
.... mit dem Kennzeichen und bis 24.00 Uhr innerhalb Deutschlands. Da Dir Österreich bekannt ist, hast Du Dich ja auf die Strafe dort vorbereitet.
Mit einem Deutschen Kennzeichen ohne Versicherungsschutz zur Zulassungsstelle kommt bei denen genauso wenig an, wie umgekehrt.
Ja so kenne ich das auch. Wenn du dein Auto abgemeldet hast musst du die Kennzeichen (ohne Stempel) wieder anbringen und darfst bist 23.59 Uhr an diesem Tag noch fahren, weil das Auto so lange noch Versichert ist.
Ja, 23:59 kann man lesen. Es wäre jedoch 24:00 Uhr, denn bis dahin gilt das alte Datum. Bei 00:00 Uhr beginnt der neue Tag. Bei der Zeit zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr befindet sich die "Juristische Minute", die den einen Tag vom nächsten juristisch trennt. Da diese Minute, die zeitlich nicht existent ist, nur Menschen mit juristischer Vorbildung kennen, spricht man dann besser von 23:59.😆