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Auszug nach 2 Jahren wohnen welche Schönheitsreparaturen?

Frage von ChristopherLenz ChristopherLenz

Hallo,

angenommen jemand hat eine Wohnung 2 Jahre lang bewohnt und zieht nun aus. Im Vertrag sind keine starre Fristen. Es steht in etwa so was zu Fristen drin:

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre ... alle 5 Jahre ... alle 7 Jahre

Das Wohnzimmer wurde in hellen gelben Tönen gestrichen. Das Schlafzimmer hat eine rote Wand. Diese rote Wand müsste meiner Auffassung nach wieder geweißt werden. Die Tapete ist an einigen kleinen Stellen abgegangen und wurde mir Rauhfaserreparatur wieder bereinigt und gestrichen. Reicht das aus? Aber was muss noch gemacht werden?

Der Boden ist ein weicher Dielenboden der auch einige Kratzer durch Möbel abbekommen hat die sich aber nicht vermeiden ließen. Es wurde überall wo es ging mit Schaumstoffpads gearbeitet. Normal sollte eine normale Benutzung nicht schafhaft sein, oder?

Nach ersten Telefonaten mit dem Hausverwalter wurden sofort Anforderungen ohne einen Kenntnissstand über die Wohnung gestellt. Türen, Fenster, Heizkörper, Wände und Decken streichen. Der Boden müsse auch neu gemacht werden. Das dies eine mehr als aggressive Vorgehensweise seitens der Hausverwaltung ist steht fest...

Was muss also alles vom Mieter gemacht werden?

mfg Chris

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Antworten (11)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Auf alle Fälle mußt Du die "Klassiker" machen - Löcher beseitigen, Tapeten reparieren, Kratzer soweit möglich "unsichtbar" machen. Der Rest ist auch mit Sicherheit Verhandlungssache. Wenn man sich zwei Jahre lang kaum in der Wohnung aufgehalten hat, muß man wahrscheinlich auch nicht streichen. Wenn man da zwei Jahre lang als Kettenraucher die Bude dichtgequalmt hat, wird ein einfacher Anstrich nicht reichen.

    Versuch doch mal, ob Du einen Vorabtermin vor Ort mit der Hausverwaltung kriegen kannst. Vielleicht hatte der Mensch nur einen schlechten Tag...

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    Antwort von Chaosladysteffi Chaosladysteffi

    Also, man müsste nicht mal die rote Wand streichen, wenn es normale Farbe ist. Wenn es natürlich Latex Farbe oder sowas ist, dann schon. Das Gelbe braucht man nicht weg machen, weil es einfach überzustreichen ist.

    Aber eigentlich müsste das im Mietvertrag drin stehen. Wenn dort NICHTS Steht, dann brauch auch NICHTS gemacht werden!

    Aus reiner Chourage würde ich die rote Wand wieder weiß streichen. Aber mehr auch nicht.

    Den Boden braucht man auf gar keinen Fall ändern, nur, wenn man den selbst rein gemacht hat. Also z.b. lag Teppich und man hat Laminat rein gelegt, dann müsste man das, ggf. rückgängig machen, wenn der Vermieter das fordert.

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    Antwort von FH0815 FH0815

    NIX MUSS DER MIETER MACHEN!

    Der BGH hat entschieden, dass Klauseln, die den Mieter nach Auszug zur Renovierung verpflichten nicht wirksam sind. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06)

    Auch nach § 536 und 538 BGB ist es Sache des VERMIETERS, die Schönheitsrep. auszuführen.

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    Antwort von Fraenkiboi Fraenkiboi

    Also ich sehe das auch so wie meine Vorredner, verräucherte Wände wieder weißen,, lose Tapeten (Raufaser) ankleben eventuell überstreichen, alles andere wird nicht nötig sein, wenn die Wand rot war darf sie rot bleiben, steht im Übergabe Protokoll, die Wohnung ist so herzurichten wie am Einzug, nach 2 Jahren passiert da meistens noch nichts, bei den Fußboden bin ich mir nicht ganz sicher, aber due wirst da sicher einen kleinen Teilbetrag zahlen und dafür nichts machen müssen. So bei mir, Heizkörper bis auf kleine Lackmängel Abplatzungen noch sehr gut,Türen bis auf kleine Funierschäden noch sehr gut, usw. bei Zahlungen von 145 Euro Anteilmässig (Aufgeschlüsselt Heizkörper Streichen usw.) brauchen diese Arbeiten nicht durchgeführt werden, ansonsten sin die Sachadhaften Stellen auszubessern.....

    So oder so ähnlich wird es bei DIr auch sein, es sei denn Ihr habt in der Wohnung gegrillt, so das alles veräuchert wäre, dann ist natürlich eine Renovierung nötig... ;-) G.Frank PS schaue zur Sicherheit in das Übergabe Protokoll und in deinen Mietvertrag! Z.B Linolium Fußboden muss der Vermieter alle 15 Jahre erneuern, Dielen und Parkett sind in Regelmässigen Abständen (ich weis sie jetzt nicht) neu zu versiegeln

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Auch helle Farben sind erlaubt, es muss nicht unbedingt weiß sein. Am Fußboden brauchst Du normale Abnutzungen nicht zu Renovieren, lediglich größere Beschädigungen durch Dein Verschulden.

    Hier findest Du weitere Tipps: http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    frage und antworten sind sowas von allgemein und unverbindlich und unkonkret, das ist alles nicht hilfreich. schreib, was konkret im mv steht, dann gibt es konkrete hilfreiche antwort von mir oder andren, die tatsächlich was von mietrecht verstehn.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @albatros - die Frage ist konkret gestellt und er hat geschrieben, was dazu im MV steht. Bitte mal lesen. Auch die Antworten sind konkret und hilfreich. Nur deine nicht...

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    der erste satz der frage sagt doch alles, oder? es bleibt bei meiner wertung. ("angenommen, jemand hat ...", "in etwa ...")

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Nach neuer Rechtssprechung musst du noch nicht mal die rote Wand umstreichen. Einzig und allein die Schäden (Tapete, Löcher in den Wänden) beseitigen und gut ist. Ist die Farbe "angegrabbelt", dann musst du rüberpinseln, sonst nicht. Und das braucht nichtmal professionell zu sein sondern nur, wie es von einem Laien zu erwarten ist.

    Am Fußboden musst du gar nichts machen, normale Abnutzungserscheinungen sind Sache des Vermieters. Und Fristen sind sowieso nicht mehr gültig.

    Am besten druckst du dir die Rechstlage mal aus (sind ja ein paar Links dabei) und schickst die mit einem kurzen Kommentar versehen (was danach von dir zu erledigen wäre und erledigt wird) zur Hausverwaltung und bestehst dann auf eine entsprechende Abnahme der Wohnung.

    Wenn die Kosten sparen wollen ist das ja ok, aber nicht auf deinem Rücken...

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    Antwort von alienor alienor

    Hallo-guck mal hier! da findest Du einiges zum Thema Schönheitsreperaturen und dem derzeitigen Rechststand. http://www.123recht.net/

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Ein paar Links dazu.Du solltest dich auch selbst beim Mieterbund erkundigen...nimm deinen Mietvertrag mit. http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_r-mietrecht-mieterti...

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    nach dem neuen mieter/vermietertag kamen neue gesetze raus wo solche regelungen hinfällig geworden sind suche doch nochmal über google

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    Antwort von Jule1973 Jule1973

    müsste auch im Mietvertrag stehen. Was ihr beim Auszug zu renovieren habt, entspricht ja nicht der dort genannten Schönheitsreparatur (geht die nicht auch eher vom Vermieter aus?)

Diese Frage

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