Auszug - Tapezieren mit verputzen zu viel?

4 Antworten

Zunächst einmal wäre zu klären gewesen, ob du laut Vertrag überhaupt zu Schönheitsrenovierungen verpflichtet bist.

Aber davon abgesehen gehört zu den Schönheitsrenovierungen grundsätzlich nur kleinere Verputzarbeiten wie Bohrlöcher oder kleinere Risse. Der Zustand, den du beschreibst ist eine Instandsetzung, und das ist Vermitersache. Du kannst an der Stelle also aufhören mit den Arbeiten.

So wie du es beschreibst ist der Aufwand - Verputzen einer Wand - zu aufwendig und gehört nicht zu den Aufgaben von Schönheitsreparaturen.

Das ist Aufgabe des VM und fällt unter Instandhaltung.

Unter Schönheitsreparaturen zählen eigentlich nur das Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände sowie den Innenanstrich von Fenster und Türen, da diese Dinge die Abnutzung des Gebrauchs unterliegen. Damit sollen lediglich die Spuren des täglichen Gebrauchs beseitigt werden....mehr nicht.

Beseitigung von Schäden, wie in deinem Fall, gehören definitiv nicht dazu.

Normalerweise wird eine Wohnung bei Auszug nicht renoviert, sondern besenrein übergeben, der neue Mieter renoviert die Wohnung nach Geschmack. Wieso habt ihr bei euren Einzug nichts gemacht, dann hättet ihr euch mit den Vermieter einigen können, dass eine Firma erst renoviert, bevor ihr eingezogen seid, im Nachhinein schaut es schlecht aus.

Das käme nun darauf an: Handelt es sich bei der "komisch verputzten Wand" um Gipskartonplatten (Rigips), die ihr durch stundenlanges Aufweichen beschädigt habt, wäre dieser Schaden von euch zu beheben.

Ein Foto der Schadensstelle wäre hilfreich, um das beurteilen zu können.

G imager761