Renovierung bei Auszug nach 3 Jahren?

6 Antworten

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Die Schönheitsrenovierungen können laut BGH Beschluss nur dann dem Mieter auferlegt werden, wenn dieser die Wohnung im renovierten Zustand bekommen hat oder aber einen angemessenen finanziellen Ausgleich beim Einzug bekommen hat.

Die Wohnung wurde unrenoviert übergeben. Das hast du schon in der Frage geschrieben. Wenn auch kein finanzieller Ausgleich gegeben wurde (z.B. 1 oder 2 Monate Erlass der Miete), dann kann der Vermieter das nicht verlangen.

Selbstverständlich muss auch eine gesetzeskonforme Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein zu den Schönheitsrenovierungen. Solche Vereinbarungen, sofern überhaupt vorhanden, sind nicht immer wirksam.

Renick  17.10.2018, 14:37

Vielen Dank für den Stern. Konntest du die Sache mit der Verwaltung klären?

Wenn du bereits (teilweise) renoviert hast und im Mietvertrag aber keine rechtswirksame Verpflichtung dazu enthalten ist, hast du Anspruch auf Erstattung deiner Aufwendungen.

Es ist also zunächst zu prüfen, ob du renoviere musstest. Bereits aus der Tatsache resultierend, dass du die Wohnung unrenoviert übernahmst, steht gemäß Rechtsentscheid des BGH fest, dass du nichts tun musst/musstest, sondern die Wohnung nur besenrein zurückgeben darfst.

Weise deshalb die Forderung zurück und verlange Schadenersatz auf Basis § 812 BGB (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung).

friesennarr 
Fragesteller
 12.10.2018, 16:10

Auch noch was wollen? Die wollen mir die Kaution nicht zurückerstatten, so einfach ist das und da wurde jetzt jede Kleinigkeit gesucht um mir das Geld nicht zurück zu geben.

Ich wäre schon mehr als überrascht wenn der Kostenvoranschlag den die machen wollen, nicht zufällig genau die Summe der Kaution ausmachen würde.

Hab das jetzt 2 mal erlebt und werde es in Zukunft mit meinen Mietern auch so machen (natürlich nicht, weil ich bin kein Betrüger wie diese Wohnungsbaugesellschaften).

1. Wer nachweislich bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist, muss laut aktuellem BGH-Urteil nicht renovieren.

2. Falls Du den Nachweis über Einzug in eine unrenovierte Wohnung nicht erbringen kannst: Es gibt oft noch unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag die es dann erlauben das man nur besenrein hinterlassen muss, z.B. Wände weiß streichen, starre Fristen usw.

Setze mal die Klauseln des Mietvertrages als Bild hier rein und wir schauen ob es unwirksame Klauseln gibt.

friesennarr 
Fragesteller
 10.10.2018, 09:42

Wir haben Bilder vom Zustand gemacht beim Einzug. Hilft das?

Außerdem wollen die das wir das fachmännisch Streichen lassen, also eine Firma beauftragen, sonst würden die das tun.

Wie kann ich mich da wehren?

johnnymcmuff  10.10.2018, 09:47
@friesennarr

Ihr müsst es ordentlich machen aber es muss nicht durch eine Firma sein.

Ob die Bilder reichen, vermag ich nicht zu beurteilen; meiner Ansicht nach schon, aber ohne Gewähr.

Was ist mit der Klausel?

Oder Google mal:

unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen und dann lese ein paar Links durch.

friesennarr 
Fragesteller
 10.10.2018, 09:51
@johnnymcmuff

Gestern war die Übernahme und denen hat nicht gefallen was wir gemacht haben obwohl es ordentlich ist - die meinen das müsste fachmännisch nochmal gemacht werden.

Mir geht es eigendlich eher um die Fensterrahmen und die Heizkörper - die waren voreher auch nicht frisch gestrichen und wir sehen nicht ein, warum wir das machen müssten.

Die Klausel hab ich gerade nicht vorliegen, weil die noch bei meinem Sohn liegt, der schickt mir das heute noch später.

Steht das im Mietvertrag? (Fenster streichen ist sowieso doof - da kann man ja gar nicht mehr rausgucken)

Wenns bei Einzug deines Sohnes nicht gestrichen war, muss er es nicht machen. Es sei denn, er hat die Heizkörper farbig gestrichen. Darauf reagiere ich auch allergisch......

Also unrenoviert übernommen. Die Fenster waren beim Einzug nicht frisch gestrichen und die Heizkörper auch nicht. Mit dem Streichen der Wände habt ihr schon viel genug getan.

Da kommt die Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr durch damit, seit die mieterfreundlichen Urteile des BGH dafür gesorgt haben, dass ein Mieter kaum mehr zu Endrenovierungen heran gezogen werden kann.

friesennarr 
Fragesteller
 10.10.2018, 09:51

Läuft das ganze darauf raus, das die uns die Kaution nicht wieder geben wollen?

bwhoch2  10.10.2018, 17:08
@friesennarr

Es kann gut sein, dass Du noch darum kämpfen musst.

friesennarr 
Fragesteller
 11.10.2018, 16:33
@bwhoch2

Ja bestimmt.