Muss ich bei Auszug streichen obwohl die Wohnung unrenoviert bezogen wurde und ich bei Einzug fast alles neu gestrichen habe?

5 Antworten

Unrenovierte Übergabe an dich als Mieter hat zur Folge, dass die Wohnung gleichfalls unrenoviert zurück gegeben werden darf. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Wohnung in einem besseren Zustand zurückgegeben wird als er sie dem Mieter übergab. Die Wohnung ist deshalb lediglich besenrein zurückzugeben. Anders lautende Klauseln sind  unwirksam.

Schäden an der Mietsache die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen bzw. zu beseitigen. Du bräuchtest als lediglich im Konderzimmer renovieren und auch nur die betroffenen Wände bzw. die Decke.

imager761  17.12.2016, 09:18

Die Wohnung ist deshalb lediglich besenrein zurückzugeben. Anders lautende Klauseln sind  unwirksam.

Das verkennt die Sach- und Rechtslage nun völlig, wonach nicht frisch renovierte Anmietung in gepflegtem, vertragsgemäßem Nutzungszustand eben nicht "unrenoviert" bedeutet ebenso wie ein ggf. gewährter Ausgleich durch Mieterlass, der dieser tollkühnen Behauptung nun völlig entgegensteht.

Wende dich mal an den Mieterschutzbund -

dort wirst du wohl eine rechtskräftige Auskunft bekommen können

Bei diesem Vertrag wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Da hift auch nicht, dass die Wohnung bei Einzug eine Baracke war. Dann müsste man festlegen, dass die Wohnung im gleichen Zustand wie bei Einzug zu verlassen ist.

Ich hatte den Fall auch mal und mich mit meinem Anwalt besprochen. Der konnte nur indirekt helfen. Er gab mir den Tipp, alles zwar fachgerecht aber in billigster Ausführung zu erledigen. Also miese Tapete, Kalk-Leim-Farben, blanker Holzboden/Terrazo ohne Beläge usw.

Mit dem Ansinnen habe ich mich an den Nachmieter gewandt und ihn somit klar gemacht, dass er sich mit meiner "Renovierung" nur mehr Ärger und Kosten einhandelt. Er hat dann beim Vermieter darauf bestanden, dass er die Wohnung wie besichtigt übernimmt

Sämtliche Beschädigungen, die Du (oder die Kinder) verursacht hast, musst Du grundsätzlich beseitigen, da diese nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun haben.

Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und Du hast hierfür keinen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten, kann der Vermieter nicht verlangen, dass Du die Wohnung renovierst, bzw. in einem besseren Zustand übergibst, als Du erhalten hast.

Die vertragliche Klausel dürfte in deinem Fall unwirksam sein. 

Sorry, aber warum unterschreibst du so einen  Mietvertrag?

Das geht weit über "Schönheitsreparaturen"  hinaus!

Es gab mal bestimmte Fristen, wann, was gemacht werden muß?

Versuch mal, ob du im Internet was darüber findest?

Ansonsten mal bei einer Verbraucher Zentrale nachfragen, einem Mieter Schutz Bund, oder einem Anwalt für Miet Recht!

DarthMario72  16.12.2016, 10:51

Nur weil man etwas unterschrieben hat, bedeutet das noch lange nicht, dass alle Klauseln gültig sind.

Wonnepoppen  16.12.2016, 12:30
@DarthMario72

Möglich, aber ich würde den von Anfang an nicht unterschreiben!

auch wenn manche nicht gültig sind , gibt es Ärger mit dem Vermieter, könnte ich mir vorstellen?