Pflicht zu Schönheitsreparaturen?

1 Antwort

Entscheidend ist hier der Mietvertrag und/oder das Übergabeprotokoll bei Mietbeginn als Beweis für renovierte pder unrenovierte Wohnung, meistens steht dann "besenrein", wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Auch bei besenreiner Übernahme gilt bei Rückgabe: Keine dunklen oder grelle Farben an Decken und Wänden. Die Schimmelbildung wird dir auf die Füße fallen, weil du sie nicht rechtzeitig dem Vermieter gemeldet hast.