Ausziehen mit 19 aber pflegekind?

annie80  05.08.2023, 18:54

Du wohnst bei einer Pflegefamilie?

Alyna04 
Fragesteller
 06.08.2023, 17:07

Ja genau gesagt bei der 6

2 Antworten

Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII: Der junge Volljährige muss den Antrag stellen un seinen Bedarf begründen. Die Praxis zeigt, dass zur Zeit immer seltener Hilfe für junge Volljährige in der Pflegefamilie gewährt wird und wenn, dann zeitlich sehr begrenzt und höchstens für ein Jahr.
Sucht sich der junge Volljährige eine eigene Wohnung, so hat er/sie Anspruch auf Beihilfe für die Einrichtung der Wohnung und angemessenen Hausrat. Auch diese Beihilfe erfolgt natürlich nur über Antragstellung.

https://www.moses-online.de/praktische-ver%C3%A4nderungen-pflegekind-vollj%C3%A4hrigkeit

Bist du noch in Ausbildung, dann wirst du natürlich in erster Linie auf deine Unterhaltsansprüche gegen die Eltern verwiesen.

In Frage kommt aber auch BAföG bei schulischer Ausbildung oder einem Studium. Oder aber auch Berufsausbildungsbeihilfe.

Eigenes Einkommen wäre beim BAB natürlich anzurechnen. Aber auch beim Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. In der Theorie würden dir 930 Euro inkl. Kindergeld zustehen.

Da du noch unter 21 bist, solltest du dich in erster Linie erstmal an das Jugendamt wenden.

Pflegekinder haben es mit der Volljährigkeit einfacher an eine eigene Wohnung zu kommen, da mit dem 18 Lebensjahr u. a auch das Kindergeld für die Pflegeeltern entfällt und auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch durch das Pflegekind entfällt.

Sucht sich der junge Volljährige eine eigene Wohnung, so hat er/sie Anspruch auf Beihilfe für die Einrichtung der Wohnung und angemessenen Hausrat. Diese Beihilfe erfolgt natürlich nur über Antragstellung.