Ausziehen bei Ausbildung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Auszug kann dir ab 18 keiner mehr verbieten, wenn ihr derzeit kein Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, muss man da auch nichts beantragen.

Aber selbst wenn ihr Bürgergeld beziehen würdet, kann dir das Jobcenter den Auszug nicht verbieten.

Würdest Du aber gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, müsstest Du einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, der würde im Regelfall bei Kindern unter 25 Jahren nur in Härtefällen bewilligt, also z.B.wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre.

Ziehst Du dann ohne diese Bewilligung trotzdem aus, würdest Du für eine Wohnung vom Jobcenter nichts bekommen.

Ist das deine Erstausbildung, könntest Du bei der Agentur für Arbeit BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Unter 25 Jahren stünde dir dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst und von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Tand0r  22.03.2024, 08:33
Unter 25 Jahren stünde dir dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst und von ihnen nicht min

Das kann sie erst direkt bekommen wenn sie volljährig ist. Fragestellerin ist aber 16.

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isomatte  22.03.2024, 10:52
@Tand0r

Das steht aber nicht in der Frage, noch habe ich keine Glaskugel !

Deshalb habe ich auch geschrieben, ab 18 kann dir keiner einen Auszug verbieten.

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Tand0r  23.03.2024, 08:25
@isomatte

Es war auch keine Kritik sondern lediglich eine Ergänzung, damit Fragestellerin keine falschen Erwartungen hat.

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Linuel  22.03.2024, 08:38
Aber selbst wenn ihr Bürgergeld beziehen würdet, kann dir das Jobcenter den Auszug nicht verbieten.

Sofern er/sie Bürgergeld erhält: Du brauchst unter dem 25 Lebensjahr die Genehmigung vom Jobcenter! Wer da sagt: "Ich hab keine Lust mehr, möchte eine eigene Wohnung", wird in der Regel keine Genehmigung erhalten.

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isomatte  22.03.2024, 10:55
@Linuel

Habe ich das behauptet ?

Antwort richtig lesen und verstehen, da habe ich geschrieben, dass unter 25 Jahren ein wichtiger Grund vorhanden sein muss.

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amiraaa777 
Fragesteller
 23.03.2024, 08:12

Dankeschön für die ausführliche Antwort!!

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isomatte  23.03.2024, 09:18

Danke dir für deinen Stern !

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Sobald du eine Wohnung hast, kannst du BAB beim Bürgergeld beantragen. Das Problem wird wohl eher sein, mit deinem geringen Einkommen überhaupt einen Vermieter zu finden, der dich nimmt.

Kaution, Möbel etc musst du aber selber zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Servus,

Ich bin während meiner Ausbildung auch ausgezogen in eine WG. Das waren knapp 300 Euro im Monat und für mich stemmbar.

Ich kann dich verstehen.

Lg

amiraaa777 
Fragesteller
 23.03.2024, 08:10

Dankeschön für die schnelle Antwort!

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Prinzipiell kannst du ausziehen und in einer eigenen Wohnung oder einer WG wohnen wenn deine Eltern dem zustimmen.

Deine Eltern werden auch den Mietvertrag unterschreiben müssen, sowie andere Verträge die du dann halt brauchst (Strom, Internet)

Prinzipiell sind deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig sie müssten dich unterstützen. Solange sie leistungsfähig sind wirst du daher keine Hilfe vom Staat erwarten können.

Das Jugendamt kann dich beraten welche Ansprüche du gegen deine Eltern hast und dir auch helfen diese durchzusetzen.

mobilierte Wohnung suchen, bei Privatvermietern kann man über die Kaution verhandeln, Wohngemeinschaft suchen

Wohnberechtigungsschein beantragen für Sozialwohnungen Kindergeld beantragen vllt sogar bafög da frag beim Rathaus nach wer dich genauer informieren kannst, das Rathaus ist immer die zentrale Infostelle für offline ohne Ahnung von Behörden, Rathaus kann dich überall weiterleiten

amiraaa777 
Fragesteller
 23.03.2024, 08:10

Dankeschön !!

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